Fachtagung der EnBW beschäftigt sich mit der Energieeffizienzrichtlinie

Neue Effizienzvorgaben sind eine harte Nuss

Friedrich Seefeld hält die Einsparziele für sehr ambitioniert. © Anne Leipold

Die Revision der EU-Energieeffizienzrichtlinie, auf die sich der Europäische Ministerrat, das Europäische Parlament und die EU-Kommission im vergangenen Jahr in einem Trilogverfahren verständigt haben, setzt den Artikel 7 ins Zentrum. Dieser legt die jährliche Energieeinsparquote für die Mitgliedstaaten fest. Ab 2021 müssen die Mitgliedsstaaten 0,8 Prozent jährlich einsparen. Die Schwierigkeiten: Berechnung und Zusätzlichkeit.

Auf den ersten Blick wirkt das neu gesetzte Einsparungsziel wie eine deutliche Reduzierung. Bisher lag das jährliche Ziel nämlich bei 1,5 Prozent. Allerdings wurde die Einsparverpflichtung durch eine Vielzahl an Schlupflöchern und Ausnahmereglungen, wie etwa die Nicht-Einbeziehung des Verkehrs in die Berechnung des Endenergieverbrauchs, drastisch verringert. Tatsächlich liegen die bisherigen Einsparungen in Deutschland daher nur bei 0,7 Prozent.

Letztlich hat die EU-Kommission, die zwischen 2021 und 2030 insgesamt 32,5 Prozent Endenergie einsparen will, den Mitgliedstaaten mit der Revision der EED ein ambitionierteres Ziel gesetzt. Die Einsparung von 0,8 Prozent des Endenergieverbrauchs bezieht sich nämlich auch auf die bislang ausgesparten Sektoren Verkehr und Eigenerzeugung. 

Ambitionen sind deutlich gestiegen

Der Ambitionsgrad habe sich um 17 Prozent gegenüber der alten Richtlinie gesteigert, sagte Friedrich Seefeldt, Leiter Energieeffizienz und Erneuerbare Energien bei der Prognos AG, auf der Fachtagung „Die neue EU-Energieeffizienzrichtlinge – Kann Deutschland die Ziele bei der Energieeffizienz erreichen?“ der EnBW. Er rechnete vor, dass die Prozentzahl bezogen auf den derzeitigen Endenergieverbrauch von 9136 Petajoule (PJ) den Zielwert 73,5 PJ vorgibt. „Das ist der Zielwert, der jährlich nachgewiesen werden muss, durch ganz konkrete Maßnahmen.“ In der vorherigen Dekade lag dieser Wert, da für den Verkehr und in anderen Sektoren Ausnahmen galten, bei 63 PJ. Für Deutschland wird es laut Seefeldt schwierig die Einsparziele einzuhalten, weil der tatsächliche Gesamtverbrauch von Primärenergie in den vergangenen Jahren leicht gestiegen ist.

Hinzu kommt, dass zur Bewertung der Energieeffizienzentwicklung eines Staates nicht auf den Energieverbrauch und dessen Entwicklungen in der Volkswirtschaft geschaut wird. Dies wäre mit Energiebilanzen und Statistiken nachzuweisen. Stattdessen müssen Maßnahmen nachgewiesen werden, die jährlich zu einer Steigerung der Energieeffizienz von 0,8 Prozent führen. Folglich muss jede Maßnahme einzeln bewertet werden. „Man nimmt Einzelmaßnahmen, die über vereinfachte lineare Berechnungsverfahren Annäherungen an das bieten, was wir von den Instrumenten erwarten“, erklärte Seefeldt. Da sich die Berechnung des Bottom-Up-Verfahrens bedient, ergibt sich allerdings nur eine Annäherung an die Realität. „Viele dieser Einsparungen werden wir in der Realität gar nicht sehen“, sagte er. Denn in dem synthetischen Verfahren werden Mengenwachstum, Struktur- und Witterungseffekte sowie der autonome technische Fortschritt nicht berücksichtigt. „Es würde unserer überschlägigen Einschätzung nach nur ungefähr 30 bis 40 Prozent des Geschehens abbilden, was wir nachher in der Realität beobachten“, so Seefeldt. Das Berechnungsverfahren eigne sich zwar hinsichtlich der Buchhaltung der Energieeffizienz, jedoch nicht um die Realität abzuschätzen.

Maßnahmen müssen über Bestehendes hinausgehen

Die EU-Kommission scheint sich dessen bewusst, weshalb sie in den erläuternden Anmerkungen zur Richtlinie festgelegt hat, wie die Einsparungen zu berechnen sind. Das führt zur nächsten Schwierigkeit: Sie achtet besonders auf die Zusätzlichkeit. Die Maßnahmen müssen beispielsweise über das geltende Gebäuderecht auf deutscher und EU Ebene sowie über die Öko-Design-Richtlinie hinausgehen. Das bedeutet laut Seefeldt, dass Einsparungen im Neubau, die derzeit über KfW-Förderprogramme erreicht werden, nicht anrechenbar sind. Schwer wiegt auch, dass erneuerbare Energien nicht mehr angerechnet werden können. Während das bei Photovoltaik für Seefeldt nachvollziehbar ist – der Stromverbrauch werde im gesamten System gesenkt – sollten seiner Meinung nach Solarthermie und Wärmepumpen anrechenbar sein.

Für Seefeldt stellt sich die Frage, wer die Effekte der einzelnen Maßnahmen messen und berichten soll. „Es ist nicht die richtige Richtung, wenn hier Wissenschaft betrieben wird, nur um die Stelle hinter dem Komma zu optimieren.“ Für die künftige Meldung müssen Effekte bereinigt werden: Zusätzlichkeit, Nachweisbarkeit, Doppelzählung, Rebound-Effekt. „Das führt dazu, wenn wir jede einzelne Maßnahme bewerten, dass wir 20 bis 25 Prozent weniger Energieeinsparung nach Brüssel  melden können.“ Dennoch sieht er das 0,8-Prozentziel als das einfachste von allen Klimaschutzzielen. Bis 2030 soll Deutschland die Treibhausgas-Emissionen um 55 Prozent reduzieren, 30 Prozent Primärenergie einsparen und in allen Sektoren einen Mindestanteil von 30 Prozent erneuerbare Energien erreichen. Zudem ist die neue Richtlinie viel restriktiver. Ein Verfehlen ziehe erhebliche Strafzahlungen nach sich, sagt Seefeldt.

„Wir brauchen die Energieeffizienz, es ist nur die Frage, in welchen Kontext stellen wir sie“, sagte Professor Kai Hufendiek, Leiter des Instituts für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) der Universität Stuttgart. Er zeigte die Rolle der Energieeffizienz in verschiedenen Szenarien auf, die nötig sind, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Dabei kam er unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Energieeffizienzziele nicht kosteneffizient sind. Bis zu 300 Milliarden Euro Kosten entstünden, wenn diese weiteren Ziele im Vergleich zum Klimaschutzplan zwischen 2020 bis 2030 eingehalten würden. Was einer zusätzlichen Belastung von etwa 750 Euro im Jahr pro Haushalt entspreche. Den Untersuchungen zu Folge, könnten die Klimaschutzziele mit minimalen Kosten erreicht werden, ohne dabei die Effizienzziele der Richtlinie erreichen zu müssen.

Ausbau der Erneuerbaren stößt an Grenzen

Zwar würde eine ökonomische Optimierung etwas weniger Effizienz zulassen, sagte Seefeldt. Das aber führe nicht zum Ziel, denn „Effizienz ist der Faktor, der am meisten Zeit braucht.“ Und ergänzt: „Wir könnten jedes Ziel erreichen, wenn genug erneuerbare Energien eingesetzt werden, aber das ist nur endlich möglich.“ Auch Jan Kottmann, Leiter der Bundesstelle für Energieeffizienz des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betonte, dass Abstandsregelungen und  Flächenkonkurrenz den erneuerbaren Energien Grenzen setzen. Weshalb die Bedeutung der Reduzierung des Energieverbrauchs um einiges relevanter sei, um die Klimaschutzziele zu erreichen. „Die ambitionierten Klimaziele sind nur möglich durch die substanzielle Senkung des Energieverbrauchs“, sagt Kottmann. Große Potenziale sieht er in der Kraft-Wärme-Kopplung, dem Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr und der Elektrifizierung der Industrie, dort habe die Abwärme immer noch hohes Potenzial. von Anne Leipold

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