Mieterbund fordert Länder auf, den Vermittlungsausschuss anzurufen

Mietrechtsänderung ist durch den Bundestag

Die Mietrechtsänderung ist durch den Bundestag, aber damit noch lange nicht in Kraft. Der Mieterbund fordert die Länder auf, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Der Gesetzesentwurf zur Reform des Mietrechts ist durch den Bundestag. Ob das Gesetz in Kraft treten wird ist aber fraglich. Der Mieterbund fordert die Länder auf, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Die Länder sollen die Möglichkeit haben, Mieterhöhungen in Städten oder beliebten Stadtvierteln auf 15 Prozent zu deckeln. Das soll den rasanten Mietzuwachs bei Neuvermietungen unter anderem in Studentenstädten dämpfen.

Dem Mieterbund ist das zu wenig: "Mieterhöhungen von maximal 15 Prozent in drei Jahren sind besser als Erhöhungen von 20 Prozent in drei Jahren. Schutz vor überhöhten Mieten in Großstädten, Ballungszentren oder Universitätsstädten bietet die neue Kappungsgrenze, die die Bundesländer jetzt vorgeben können, nicht. Dafür ist die Begrenzung der Neuvertragsmieten unverzichtbar", fordert Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten.

Die beschlossenen Neuregelungen führten insgesamt zu drastischen Mietrechtsverschlechterungen, kritisiert er. Er hat den Bundesrat aufgefordert, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Seinen Verband stört unter anderem, dass das Mietminderungsrecht bei energetischen Baumaßnahmen für drei Monate abgeschafft wird. Nach energetischen Modernisierungen sollten Mieter nach den Vorstellungen des Verbands außerdem nur insoweit zur Zahlung von Mieterhöhungen verpflichtet werden, als sie auch tatsächlich einsparen.

Weitere Kritikpunkte: Es werde ein neuer Kündigungstatbestand eingeführt, wenn der Mieter die Mietkaution nicht zahlt. Notwendig seien stattdessen Regelungen zur Begrenzung der Neuvertragsmiete, sie dürfe höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Den Verband der Wohnungswirtschaft GdW stört dagegen, dass "quasi über Nacht die Deckelung von Mieten im Rahmen des Mietrechtsänderungsgesetzes durchgedrückt" wird. Die Einführung regionaler Kappungsgrenzen habe nichts mit der eigentlichen Schwerpunktsetzung des Mietrechtsänderungsgesetzes, der Energiewende, zu tun.

 

Außerdem sei der Vorschlag der Union extrem streitanfällig, warnt Verbandschef Axel Gedaschko: "Das eigentliche Problem ist der fehlende Wohnraum in einigen Ballungsregionen." Dabei sei nur wenig politische Aktivität beim energischen Gegensteuern zu erkennen.

Eigentlich müsste sein Verband der Reform auch zumindest einen positiven Aspekt abgewinnen können. Sie erleichtert es, die Kosten für Contracting-Maßnahmen auf Mieter umzulegen. Wärmelieferungskosten können künftig dann auf die Mieter in vollem Umfang umgelegt werden, wenn durch die Umstellung keine höheren Heizkosten für die Mieter entstehen und die Wärmelieferung mit verbesserter Effizienz erfolgt. Sie müssen dies drei Monate vor Einführung der Wärmelieferung erfahren. Vermieter müssen in einem Kostenvergleich darlegen, dass die Kosten für die Mieter nicht steigen.

Dabei werden die bisherigen Verbrauchskosten mit den gesamten Kosten der neuen Heizungsversorgung verglichen, also einschließlich der Investition in die neue Anlage. Der Contracting-Verband VfW ist damit nicht glücklich: "Es ist zu erwarten, dass dieser Kostenvergleich bei kleineren und mittleren Häusern oft zu Lasten der Wärmelieferung ausfallen wird. Die mögliche Brennstoffkostenersparnis reicht nicht aus, um bei solchen Häusern die Finanzierung der gesamten Neuinvestition zu bezahlen."

Die genauen Bedingungen des Kostenvergleichs und der Umstellung werden in einer Mietwohnraum-Wärmelieferungsverordnung festgelegt. Diese werde zur Zeit vom Justizministerium ausgearbeitet, so der VfW. Er fordert eine verständliche Lösung, die nicht zu Rechtsstreit führe. 117pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.