Kommission soll Baukosten kontrollieren und senken

Koalitionsvertrag bleibt bei Wärmewende vage

Zur Energiewende im Wärmesektor bleibt der Koalitionsvertrag vage. Wenig ist mit konkreten Zahlen hinterlegt.

Der <link fileadmin user_upload bauen_und_sanieren finanzen_beratung koalitionsvertrag.pdf _blank koalitionsvertrag>Koalitionsvertrag zwischen CDU/SPD und CSU ist unter Dach und Fach. Er muss noch von der SPD-Basis verabschiedet werden. Im Wärmebereich liegen Licht und Schatten dicht beieinander. Zur finanziellen Ausstattung der KfW-Programme gibt es keine mit Zahlen hinterlegte Aussage, die Steuerförderung, die im Entwurf noch enthalten war fehlt.

Neu ist ein Aktionsplan Energieeffizienz. Darin will die Koalition die Ziele für die verschiedenen Bereiche, die Instrumente, die Finanzierung und die Verantwortung der einzelnen Akteure zusammenfassen. Er wird mit einem jährlichen Monitoring von einer unabhängigen Expertenkommission überprüft.

Der erste Aktionsplan soll im Jahre 2014 erarbeitet und von der Bundesregierung beschlossen werden. Die Mittel kommen aus dem Haushalt. Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich sollen künftig nicht mehr alleine aus dem Klimafonds, sondern ergänzend mit Instrumenten aus den zuständigen Ressorts realisiert werden. Ob das Finanzierungssicherheit und zuverlässige Rahmenbedingungen bringt darf allerdings bezweifelt werden.

Zu von der vergangenen Regierung festgelegten Zielen äußert sich der Koalitionsvertrag nicht. Das bislang genannte Vorhaben, den Wärmeenergiebedarf bis zum Ende dieses Jahrzehnts um 20 Prozent zu senken, ist nicht enthalten. Das KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung soll aufgestockt werden. In bislang bekannt gewordenen Entwürfen war das mit Zahlen hinterlegt, der Vertrag spricht nur noch allgemein von einer Aufstockung und Verstetigung.

Gleichzeitig soll der Fokus stärker auf einer Überprüfung der Baukosten liegen. Eine Kommission zur Senkung der Baukosten wird eingerichtet. Auf dem Effizienzkongress der Dena hatte Peter Rathert, Referatsleiter im Bundesbauministerium eine solche Forderung noch als schwierig bezeichnet. "Ich weiß nicht ob das zielführend ist", sagte er weiter. Angekündigt ist im Koalitionsvertrag zu dem ein neues KfW-Programm Altersgerechtes Umbauen mit Investitionszuschüssen.

Ein weiterer Punkt, der im Koalitionsvertrag festgehalten ist, ist die Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie sowie fachlich fundierte und unabhängige Energieberatung. Interessant ist dabei der Zusatz, dass es vor allem um Informationen zur Effizienz von Heizungsanlagen und möglichen Maßnahmen zur Effizienzverbesserung gehen soll. Das konterkariert die Idee der Sanierungsfahrpläne, in denen technologieoffen betrachtet wird, was in welcher Reihenfolge Sinn macht.

Konkrete Aussagen gab es auch zur Kraft-Wärme-Kopplung. Der KWK-Anteil im Wärmebereich soll auf 25 Prozent bis 2020 ausgebaut werden. Auf Grundlage einer umgehend zu erstellenden Potentialanalyse will die neue Regierung 2014 auch die Rahmenbedingungen für KWK überprüfen und anpassen. Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie soll so in deutsches Recht umgesetzt werden, dass die dort vorgesehenen Möglichkeiten zur Anerkennung der Vorteile von KWK- und Fernwärme bei Primärenergie und CO2-Einsparung gegenüber anderen Heizsystemen besser zur Geltung kommen. Über Vereinfachungen für Wohnungsunternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften, die KWK gemeinsam nutzen wollen, steht nichts im Koalitionsvertrag.

Die kostenlose Energieberatung für Haushalte mit niedrigen Einkommen soll ausgebaut und Investitionen in energiesparende Haushaltsgeräte erleichtert werden. Auch hier bleiben die Aussagen vage. Ulrich Schneider vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband hatte auf dem Effizienzkongress der Dena gefordert, dass eine Energiekomponente wieder ins Wohngeld muss. Davon ist im Koalitionsvertrag nicht die Rede.

Gefordert wird von vielen auch die Zusammenführung und Vereinfachung von Energieeinsparverordnung und Wärmegesetz. Dazu wird es nicht kommen, sondern lediglich zu einem Abgleich zwischen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und Energieeinsparverordnung. Der Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand soll, so der Koalitionsvertrag, weiterhin auf Freiwilligkeit beruhen. von Pia Grund-Ludwig

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