Koalitionsausschuss: Mietpreisbremse wird bis 2025 verängert

Maßnahmen für mehr Wohnungsbau beschlossen

Der Bund will eigene Flächen für den Bau neuer Wohnungen kostengünstig abgeben. © Ingrid Lizarazo/EnBauSa.de

Der Koalitionsausschuss hat sich in seiner Sitzung am Sonntagabend darauf verständigt, die Mietpreisbremse fünf Jahre bis 2025 zu verlängern. Zudem soll der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wie im Wohngipfel am 21. September 2018 vereinbart von vier auf sechs Jahre erweitert werden. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts spätestens im Dezember 2019 vorgelegt werden. Ebenfalls noch in diesem Jahr soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs vorlegen. Von Verbänden der Immobilien und Bauwirtschaft kommt Kritik.

Die Mietpreisbremse ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie legt für Gebiete, in denen Wohnungsknappheit gilt, eine Preisobergrenze für neue Mietverträge bei einer Schwelle von zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete fest.

Außerdem einigte sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD darauf, die Wohnungsbauprämie bis Ende 2019 zu evaluieren. Auf Grundlage der Ergebnisse soll die Wohnungsbauprämie attraktiver ausgestaltet werden, um zusätzliche wohnungspolitische Effekte zu erzielen. Soweit im parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2020 finanzielle Spielräume entstehen, sollen außerdem zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für einen Investitionspakt zur Reaktivierung von Brachflächen insbesondere für den preiswerten Mietwohnungsneubau zur Verfügung gestellt werden. Zudem will der Bund bei der Mobilisierung von Bauland mit gutem Beispiel vorangehen und Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens kostengünstig für den Wohnungsneubau abgeben. Auch soll mit der  Deutschen Bahn AG Gespräche über die Mobilisierung weiterer Grundstücksflächen aus ihrem unmittelbaren Besitz geführt werden. 

Und schließlich werde die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs vorlegen, so die CDU in ihrer Pressemitteilung zum Koalitionsausschuss. Durch dieses Gesetz sollen unter anderem die Möglichkeiten für Kommunen zur Schließung von Baulücken verbessert werden, etwa durch eine Weiterentwicklung des Vorkaufsrechts oder durch die erleichterte Anwendung eines Baugebots. Ferner soll ein Schwerpunkt des Gesetzesvorhabens der ländliche Raum sein. So soll die Außengebietsentwicklung erleichtert und eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt werden, um den Bedürfnissen des ländlichen Raumes besser entsprechen zu können.

Konkrete Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme und die energetische Gebäudesanierung waren im Koalitionsausschuss kein Thema. Diese spielen laut CDU eine wichtige Rolle im Klimakabinett. "Über die konkreten Maßnahmen und deren Finanzierungsvolumen wird im Gesamtkontext aller Klimaschutzmaßnahmen zu entscheiden sein", heißt es in der Pressemitteilung.

"Dem Beschluss des Miet- und Wohnpakets stehen wir mit gemischten Gefühlen gegenüber. Zum einen ist es wichtig, Maßnahmen zur Aktivierung von Bauland zu ergreifen. Zum anderen dürfen Instrumente, wie die Verlängerungen der Mietpreisbremse, nicht zur Investitionsbremse werden." Mit diesen Worten kommentiert Marcus Becker, Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, das im Koalitionsausschuss verabschiedete Miet- und Wohnpaket. Seit langem fordertenn die Verbände der Bau- und Wohnungswirtschaft das Wohnproblem in Deutschland durch Neubau zu lösen. Hierzu würden die Flächen der öffentlichen Hand gebraucht. Angesichts der sinkenden Baugenehmigungen hoffe die Immobilienwirtschaft auf einen positiven Impuls für den Wohnungsneubau, so Becker weiter. Allerdings sei hier noch Luft nach oben. Es sollten auch Flächen von anderen Bundes- und Landesinstitutionen zur Umwandlung in Bauland geprüft werden.

Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, sieht die wohnungspolitischen Ergebnisse des Koalitionsausschusses zurückhaltend. "Die Beschlüsse sind in weiten Teilen schwierig. Wir begrüßen zwar grundsätzlich alle Fortschritte, die den Wohnungsbau in Deutschland beschleunigen könnten. So ist die Aussicht auf einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs eine gute Überlegung, wenn der Gesetzentwurf richtig ausgestaltet ist. Allerdings steht zu befürchten, dass es eher zu Verschlimmbesserungen kommen könnte", kommentierte ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner die Beschlüss. Man habe sich vor allem auf regulierende Maßnahmen verständigt. "So wird es beim Wohnungsbau aber nicht schneller gehen."

Es bleibe zu hoffen, dass die Abschreibung energetischer Sanierung nach jahrelanger Diskussion endlich Wirklichkeit wird. Chancen biete die Realisierung beschleunigender oder vereinfachender Maßnahmen aus der Baulandkommission, so Mattner. sth

 

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.