Wirtschaft und Zivilgesellschaft sollen Maßnahmen erarbeiten

Klimaziele werden mit CO2-Preis allein nicht erreicht

Die von der Regierung gesetzten Klimaziele 2030 sind nicht nur durch eine CO2-Bepreisung zu erreichen, ergibt die "Ideenschmiede Effiziente CO2-Bepreisung" der Deutschen Energie-Agentur (dena). Verstärkt sind Maßnahmen in den Sektoren Wärme und Verkehr notwedig.

Ein vielfältiges Meinungsbild zeigt sich, wenn es darum geht, wirksamen Klimaschutz und Preissignale einzuführen und auszugestalten. Das ergibt sich aus dem Abschlussbericht zum Stakeholderprozess "Ideenschmiede Effiziente CO2-Bepreisung"  den die Dena vorgestellt hat.

Zu dieser Einschätzung kamen mehr als 20 Vertreter von Unternehmen, Verbänden und NGOs während vier ganztägiger Veranstaltungen zwischen Juli und September 2019. In der Ideenschmiede wurden die wesentlichen Elemente der verschiedenen CO2-Bepreisungsmodelle mit Fokus auf wirksame Emissionsminderung, Kosteneffizienz, regulatorische Zielkonflikte, gesellschaftliche Akzeptanz und politische Machbarkeit diskutiert.

Ziel dieser Initiative war es, Vorschläge zu erarbeiten, um im weiteren Gesetzgebungsprozess die CO2-Bepreisung zu konkretisieren und die energie- und klimapolitischen Regelungen weiterzuentwickeln.

Emissionen in den Sektoren Wärme und Verkehr mindern

Die Akteure sind sich einig, dass eine CO2-Bepreisung zwar eine grundlegende Maßnahme ist, diese aber nicht allein dazu führen kann, die  Klimaziele zu erreichen. Verstärkende Maßnahmen sind notwendig, um die Zielerreichung abzusichern und Wechseloptionen für die Verbraucher zu schaffen. Dies gilt insbesondere für die Sektoren Wärme und Verkehr, die einen erheblichen Anteil der deutschen Treibhausgasemissionen verantworten. Bei Gebäuden liegt der Anteil bei etwa 14 Prozent, beim Verkehr bei zirka 19 Prozent. In der Vergangenheit konnten jedoch keine beziehungsweise nicht ausreichende Emissionsminderungen realisiert werden.

Nach Ansicht der Diskussionsteilnehmer gibt es wegen der umfangreichen, bestehenden Regulierungen in diesen beiden Sektoren das Risiko, dass ungeplante Wechselwirkungen auftreten oder die Wirkung einer CO2-Bepreisung allein begrenzt bleiben würde. Im Klimaschutzprogramm 2030 sind insgesamt 63 sektorspezifische Maßnahmen festgehalten worden, die spätestens bis zur Einführung der CO2-Bepreisung im Jahr 2021 in Form eines nationalen Emissionshandels (ETS) konkretisiert werden und in Gesetzesänderungen münden müssen.

Maßnahmen bis Ende 2020 weiterentwickeln

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Dena-Geschäftsführung, sagte, dass bis spätestens Ende 2020 die im Klimaschutzprogramm enthaltenen Maßnahmen weiterentwickelt und implementiert werden müssten. Dann könnten sie ihre geplante Wirkung entfalten. Es zeichne sich bereits ab, dass der vereinbarte Monitoringprozess zu weiteren Maßnahmen führen werde, wenn die Klimaschutzziele für das Jahr 2030 erreicht werden sollen.

Für die Ausgestaltung der aktuell geplanten und in Zukunft zu identifizierenden Maßnahmen empfiehlt die dena einen begleitenden Stakeholderprozess, in dem die Perspektiven aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft einbezogen werden. „Durch die Einbeziehung des sektorspezifischen Sachverstandes derjenigen, die die Maßnahmen am Ende realisieren, können ungeplante Wechselwirkungen vermieden und eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für das Generationenprojekt Klimaschutz gewährleistet werden“, sagt Kuhlmann. Die bestehenden und geplanten Beteiligungsformate des Klimaprogramms 2030 sollten so ausgebaut und miteinander verknüpft werden, dass alle wichtigen gesellschaftlichen Gruppen repräsentiert würden. Das schließe auch die parlamentarische Ebene ein, die durch die Einrichtung eines themenübergreifenden Ausschusses in diesen Prozess einbezogen werden solle. Quelle: dena/al

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