Das Bundesumweltministerium vergibt auch 2016 im Rahmen seiner Nationalen Klimaschutzinitiative Fördermittel für innovative Klimaschutzprojekte mit bundesweiter Ausstrahlung. Außerdem erweitert es die Fördermöglichkeiten für Kommunen.
Die Einzelprojektförderung zielt dem Ministerium zufolge insbesondere auf Projektideen, die durch eine konkrete Umsetzung von Maßnahmen zu einer deutlichen und messbaren CO2-Minderung und damit insbesondere zur Erreichung des Ziels einer 40-prozentigen Minderung bis 2020 beitragen. Sie sollen Prozesse anstoßen und Strukturen aufbauen, um Akteurinnen und Akteure in der Wirtschaft, in Kommunen, in Privathaushalten und in Bildungseinrichtungen zu klimafreundlichem Verhalten zu bewegen. Projektskizzen können bis zum 30. September 2016 beim Projektträger Jülich eingereicht werden, die ausgewählten Projekte können dann voraussichtlich im Sommer 2017 starten. Weitere Informationen gibt es unter: www.klimaschutz.de/einzelprojekte
Zum 1. Juli 2016 sind außerdem erweiterte Fördermöglichkeiten in der Kommunalrichtlinie in Kraft getreten. Danach können erstmalig Sportvereine Anträge auf Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen stellen. Außerdem sind nun auch kommunale Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung antragsberechtigt. Erstmalig gefördert werden mit einem neu eingeführten Förderschwerpunkt Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz von Rechenzentren. Neu ist auch die Förderung des Austausches von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kindertagesstätten.
Anträge für die Kommunalrichtlinie können zwischen dem 1. Juli bis 30. September 2016 beim Projektträger Jülich gestellt werden. Ab dem 1. Januar bis 31. März 2017 wird ein weiteres Antragsfenster geöffnet. Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative und zur Kommunalrichtlinie unter: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie. Quelle: BMBU / sth