Das aktuelle Förderprogramm enthält einige Neuerungen. So wird es künftig eine Bonusförderung für die besonders effiziente Sanierung von Schulgebäuden geben. Des Weiteren wird die Summe der für Projekte an Schulen und Kindergärten vorgesehenen Mittel um 50 Prozent erhöht. Schließlich werden im neuen 'Klimaschutz-Plus' auch Beratungsangebote zur Abwärmenutzung und zu Blockheizkraftwerken in Wohngebäuden stärker bezuschusst als bisher.
Anträge können ab dem 15. Juni 2018 durchgehend bis 30. November 2019 gestellt werden. Wenn die Mittel in Höhe von 26 Millionen Euro ausgeschöpft sind, wird das Programm geschlossen. Es besteht aus den drei Säulen CO2-Minderungsprogramm, Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm und Schulen.
Gefördert werden zur CO2-Minderung Maßnahmen wie Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle, der technischen Gebäudeausstattung und in die Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien. Förderfähig sind unter anderen die Erneuerung von Heizungsanlagen und der Ersatz von Elektroheizungen. Für die interne Nutzung von Abwärme, Sanierung von Beleuchtungsanlagen und die Sanierung von Lüftungsanlagen gibt es Geld nur in Kombination mit der Erneuerung von Heizungsanlagen oder bei der Verbesserung des Wärmeschutzes.
Gefördert wird außerdem die Installation von Holzpelletheizungen, Holzhackschnitzelheizungen, Wärmepumpenanlagen und solarthermischen Anlagen.
Im Bereich Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm ist das Ziel die Förderung von Klimaschutz-Aktivitäten, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Bildung und Information. Gefördert wird unter anderem die Teilnahme am European Energy Award, die Bilanzierung von Energieeinsatz und CO2-Emissionen sowie die Einführung eines systematischen Energiemanagements mit den Elementen Beratung, Messtechnik, Software und Zertifizierung. Auch Qualitätsnetzwerke Bauen, die mindestens kreisweit aktiv sind, sind förderfänig.
Einen Sonderblock gibt es für Schulen, die durch die Sanierung die Standards KfW 70 oder KfW 55 erfüllen. Dabei handelt es sich um eine Rucksackförderung zu den Schulsanierungsprogrammen des Kultus- beziehungsweise Finanzministeriums, sie kann zusätzlich beantragt werden. Ziel ist es, dass Sanierungen so durchgeführt werden, dass sie dem Zielniveau eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands im Jahr 2050 Rechnung tragen. Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg / pgl