Fristen für Verwendung der Mittel werden verlängert

KfW ändert Konditionen beim Bauen und Sanieren

Die KfW ändert die Förderbedingungen für Gebäudesanierung. © EnBauSa.de

Die Förderbank KfW ändert Mitte November die Förderkonditionen für die Programme Energieeffizient Sanieren - Kredit und Energieeffizient Bauen. Für die Antragsteller bringt das Verbesserungen, Fristen werden deutlich verlängert.

Die KfW verlängert zum 16. November 2018 die Frist, innerhalb derer Mittel aus der KfW-Förderung für das Bauen und Sanieren verwendet werden müssen, von sechs auf zwölf Monate. Die Frist für das Einreichen der Belege nach Verwendung wurde von 9 auf 15 Monate gestreckt. Die neuen Merkblätter gehen am 16. November online, im KfW-Partnerportal sind diese schon jetzt verfügbar.

Die Änderungen gelten für die Programme 153, Energieeffizient Bauen und sowie 151 und 152, Energieeffizient Sanieren. Für den Bau oder Kauf eines Niedrigenergiehauses, das den Standard eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus erfüllt, gibt es im Programm KfW Effizienzhaus 153 einen Tilgungszuschuss und ein zinsgünstiges Darlehen.

Das KfW-Programm 151 ist für komplette Sanierungspakete gedacht. Förderfähig sind Wohngebäude, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 1.2.2002 gestellt wurde. Alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen, erhalten bis 100.000 Euro je Wohneinheit beim KfW-Effizienzhaus.

Neu gibt es bei der KfW außerdem das Baukindergeld. Anträge sind seit dem 18. September möglich. Das lohnt sich für Familien und Alleinerziehende mit Kindern, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen. Es gibt pro Kind einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Jahr für zehn Jahre. Das Haushaltseinkommen darf bei maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind liegen. Der Antrag kann nach Einzug gestellt werden. pgl

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