Austauschpflicht für alte Heizungen kommt mit Ausnahmen

Kabinett winkt die EnEV 2014 durch

Das Kabinett verabschiedet die EnEV. © Bundestag/Melde

ENeV 2014: Nachdem der Bundesrat der Energieeinsparverordnung zugestimmt hat, hat auch die Regierung diese abgenickt. Die Novelle tritt im Sommer 2014 in Kraft.

Nach dem Bundesrat hat auch das Bundeskabinett die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Sie soll im Frühsommer 2014 in Kraft treten. Durch die Verabschiedung vermeidet die Bundesregierung drohende Strafzahlungen der EU, die auf eine Durchsetzung der Gebäuderichtlinie in den Mitgliedsstaaten pocht.

Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 1. Januar 2016. Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen. Zudem werde die Bedeutung des Energieausweises als Informationsinstrument gestärkt, so die Bundesregierung.

Mit der Novelle wird unter anderem festgelegt, dass Hausbesitzer bis 2015 Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, gegen zeitgemäße Heizsysteme austauschen müssen. Das ist eigentlich eine gute Botschaft, denn 80 Prozent der Deutschen heizen mit veralteter Technik.

Energieeeinsparpotenziale würden aber nicht gehoben, denn es gebe zu viele Ausnahmen, moniert Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE). Die EnEV 2014 erfasse "gerade einmal 13 Prozent dieser Energieschleudern", so Falk. Rund 11 Millionen alte Niedertemperaturheizungen fallen nicht unter die Austauschpflicht, entsprächen aber auch nicht dem Stand der Technik, so Falk.

Heizkessel für Öl oder Gas müssen künftig nach spätestens 30 Jahren ausgetauscht werden. Das ist ein Kompromiss. Bereits nach 15 bis 20 Jahren gelten Heizungen in der Regel als nicht mehr auf dem Stand der Technik. "Diese Minireform sieht weder echte Nachrüstpflichten noch verschärfte Einsparregeln für den Gebäudebestand vor", warnt Falk. Ausgenommen sind auch selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.

Heizkosten machen heute mit durchschnittlich mehr als 1.000 Euro im Jahr rund ein Drittel der Energiekosten eines Durchschnittshaushalts aus. Halbieren könne eine Familie ihre Heizkosten durch eine umweltfreundliche Kombiheizung mit Solarthermie und Pellets.

Die Heizungsmodernisierung wird bereits heute mit Zuschüssen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert: Für den Einbau eines neuen Heizkessels plus Solaranlage gibt es über das BAFA mindestens 2.000 Euro dazu. Zusätzlich gibt es von der KfW bei der Finanzierung mit bis zu 50.000 Euro gute Kreditkonditionen. Ob ein Zuschuss weiter bezahlt wird wenn nur die EnEV-Verpflichtungen erfüllt werden wird sich zeigen. von Pia Grund-Ludwig

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.

Kommentare (1)

  1. Gerd Otto
    at 20.10.2013
    Ist es nicht paradox? Im dubiosen Ablaßhandel mit der Autoindustrie fließen aus deren Dankbarkeit Unsummen Geldes, dagegen sollen 500t Eigenheimbesitzer ihren bewährten Heizkessel verschrotten, für viel Geld einen neuen kaufen, obwohl der alte die Abgasnormen erfüllt. Wäre Frau Merkel fair bzw. anständig in ihrem Sinne als Volksvertreterin gewesen, so hätte sie eine derart unpopuläre Verordnung bereits vor der Wahl angekündigt. So verbleibt mehr als nur ein \"G´schmäckle\" !

Neuen Kommentar schreiben

(wird nicht veröffentlicht)

Bitte tragen Sie hier die im Bild dargestellte Zeichenfolge ("Captcha") ein.
Dies dient der Vermeidung von Spam.

CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.