Marktanreizprogramm definiert Förderkriterien neu

Höchstsätze bei Wärmepumpen sind gekappt

Neu rechnen müssen Sanierungswillige mit dem angepassten Marktanreizprogramm. © KfW

Das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien ist in Kraft getreten. Es sieht Änderungen bei der Förderung von Wärmepumpen und beim Kesseltauschbonus vor.

Das novellierte Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien ist in Kraft getreten. Der Effizienzbonus ist an die EnEV 2009 angepasst. Es gibt weniger Geld für Wärmepumpen. Der Kesselaustauschbonus wird weiter bezahlt, ist allerdings geringer. Und es gibt mehr Anreize, einen hydraulischen Abgleich der Heizung durchzuführen.

Thomas Kwapich, Bereichsleiter Energieeffiziente Gebäude der Deutschen Energie-Agentur, hält im Gespräch mit EnBauSa die verabschiedeten Schwerpunkte für richtig: "Mit der Anpassung des Effizienzbonus an die EnEV 2009, der Pflicht zum hydraulischen Abgleich und der Förderung von Effizienzpumpen wird ein Schritt in die richtige Richtung getan." Die finanziellen Anreize der Bundesregierung machten es den Eigentümern leichter, in die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien einzusteigen, sagte Kwapich.

Hausbesitzer, die Sanierungsprojekte planen, aber auch Energieberaterinnen und Energieberater sollten sich mit den Festlegungen befassen, um keine Fristen für sowieso geplante Investitionen oder Sanierungsmaßnahmen zu verpassen. So werden beispielsweise Umwälzpumpen der Effizienzklasse A für Heizanlagen nur noch bis zum 30. Juni 2010 mit 200 Euro gefördert.

Der Kesseltauschbonus wird rückwirkend zum 1. Januar 2010 in reduzierter Form bis zum 30. Dezember 2010 fortgeführt. Er beinhaltet eine zusätzliche Förderung für eine Solarkollektoranlage, wenn zusätzlich ein alter Heizkessel gegen einen Öl- oder Gas-Brennwertkessel getauscht wird. Künftig gibt es 400 Euro, wenn die Solarkollektoranlage zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung verwendet wird. Bei Solarkollektoren, die nur Trinkwasser erwärmen gibt es keinen Kesseltauschbonus mehr. Kombinationen aus Solarkollektoranlage und Biomassekessel beziehungsweise effizienter Wärmepumpe erhalten 750 Euro.

Bei Wärmepumpen beträgt der Zuschuss bis zu 20 Euro pro Quadratmeter beheizter Nutzfläche. Die Höchstbeträge sind nach der Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt und wurden reduziert. So gibt es für ein Einfamilienhaus noch maximal 2.400 statt bislang 3.000 Euro. Für Wohngebäude mit mehr als einer Wohneinheit gibt es Festbeträge. Die Wohnfläche muss rechnerisch nach Wohnflächenverordnung oder als Nutzflächenberechnung nach DIN 277 erfolgen. Bislang waren auch Grundrisse oder Kaufverträge zulässig.

Für die Innovationsförderung gilt, dass die Förderung nur dann gewährt wird, wenn der COP-Wert der Wärmepumpe mindestens 4,7 beträgt. Der Nachweis kann durch das Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts oder das European Quality Label for Heat Pumps erfolgen. Auch die Basisförderung für Wärmepumpen muss durch den COP-Wert belegt werden, es gibt aber keine Mindestgröße.

Die Anforderungen an die Gewährung des Effizienzbonus bei energieeffizienten Wohngebäuden werden an die EnEV 2009 angepasst und ab dem 1. Juli 2010 um 15 Prozent verschärft.

EnBauSa.de stellt einen Förderrechner in Kooperation mit CO2-Online zur Verfügung. Er informiert in wenigen Schritten über bundesweit verfügbare, aber auch über Landesprogramme, mit denen sich Sanierungswillige günstige Kredite und Zuschüsse sichern können. pgl

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