Schnelle Auszahlung ist zugesagt

KfW-Schnellkredite schützen Mittelstand am Bau vor dem Corona-Aus

Handwerksunternehmen am Bau können neue KfW-Mittel gegen Corona-Pleiten nutzen. © Clipdealer

Die Bundesregierung spannt einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise auf. Auf Basis des von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein.

Kleinere Handwerksbetriebe mit über 10 Mitarbeitern konnten bislang nicht von Sofortkrediten profitieren um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Nun hat die Bundesregierung nachgelegt. Der Staat übernimmt 100 Prozent des Risikos. Das kann die Verfahren beschleunigen.

"Wir begrüßen die Entscheidung des Corona-Kabinetts, sogenannte KfW-Schnellkredite einzuführen, bei denen der Staat 100 Prozent der Kreditrisiken übernimmt, so dass keine eigene Bewertung der Hausbank mehr notwendig ist", kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa. Das Programm sieht vor, dass die Banken Kredite ohne Prüfung der weiteren Entwicklung des Antragstellers vergeben können. Eine Prüfung erfolgt ausschließlich auf Basis von Vergangenheitsdaten, so die KfW. Ohne eine langwierige Kreditprüfung sollen die Kredite schneller ausgezahlt werden.

"Mit dem KfW-Schnellkredit legen wir jetzt ein weiteres Programm auf, das neben die bereits bestehenden Angebote tritt. Es wendet sich an kleinere und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr sehr rasche Unterstützung benötigen und auf andere Bedingungen abstellt als unsere anderen Hilfen, die natürlich fortbestehen", betont  
Bundesfinanzminister Olaf Scholz:
 
Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  •  Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 Prozent mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten. Quellen: ZDB / KfW / pgl

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