Bündnis 90/Die Grünen unternehmen einen Vorstoß zur Änderung des gerade in Kraft getretenen Mietrechts. Die Bundestagsfraktion will Mietern den Nachweis von falschen Betriebskostenabrechnungen erleichtern. Das sieht ein Antrag vor, der jetzt in den Bundestag eingebracht wurde. Vermieter sollen verpflichtet werden, die entsprechenden Belege gegen eine geringe Gebühr den Mietern zu übersenden. Generell sei eine Vereinfachung der Regelungen zur Betriebskostenabrechnung nötig, die bislang häufig zu Rechtsstreitigkeiten führen würden.
Weitere Änderungen des Mietrechts, die die Fraktion vorschlägt, betreffen die Mietminderung. Sie soll künftig schon dann möglich sein, wenn die Wohnfläche um weniger als zehn Prozent unter der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche liegt.
Die Fraktion will es auch Mietern leichter machen, eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags wegen Rückständen bei der Mietzahlung durch eine nachträgliche Begleichung dieser Rückstände hinfällig zu machen. In diesem Punkt sollen die gesetzlichen Regelungen zu ordentlichen und zu fristlosen Kündigungen angeglichen werden.
Zudem dürfen nach den Vorstellungen der Grünen irrtümliche Mietminderungen künftig nur noch dann eine Kündigung nach sich ziehen, wenn sich Mieter bei der Beurteilung des Minderungsgrundes "grob fahrlässig oder vorsätzlich" verhalten haben. Entsprechende Nachzahlungen zur Korrektur der irrtümlichen Mietminderung sollen laut Antrag eine Kündigung leichter als bisher verhindern können.
Quelle: HIB / pgl