Baden-Württemberg hatte Antrag gestellt

Entscheidung zu Steuerförderung erneut vertagt

Der Bundesrat hat den Antrag aus Baden-Württemberg, den Vermittlungsausschuss zur Steuerförderung anzurufen vertagt.

Die Entscheidung, ob der Vermittlungsausschuss in Sachen Steuerförderung für die Gebäudesanierung angerufen wird ist erneut vertagt worden. Die Grün-Rote Landesregierung in Baden-Württemberg hatte im Bundesrat den Antrag gestellt, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Bundesrat hat darüber in seiner Sitzung am 23. September 2011 beraten, es kam aber nicht zu einer Einigung. Der Antrag wurde aber nicht abgelehnt. Er soll nächste Woche nochmals im Ausschuss beraten und dann erneut vorgelegt werden. Die nächste Sitzung des Bundesrats ist am 30. September.

Zum Hintergrund: Die Bundesregierung hatte vor der Sommerpause ein Gesetz vorgelegt, das vorsah, Maßnahmen der Gebäudesanierung besser steuerlich absetzbar zu machen. Damit kam die Regierung einer Forderung zahlreicher Umweltschutzverbände sowie der Immobilien- und Baubranche nach. Der Bundesrat hatte das Gesetz wegen einer zu einseitigen Belastung der Länder abgelehnt. pgl

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