Bundesländer stellen Soforthilfen bereit

Energieberater werden durch Corona ausgebremst

Vor-Ort-Beratung ist derzeit kaum möglich. © Dena

Für Energieberater bringt die Corona-Krise eine Reihe von Herausforderungen. Denjenigen, die zu großen Teilen von Energieberatung leben, brechen Aufträge weg, da sie nicht mehr vor Ort arbeiten können. Die Bundesregierung und zahlreiche Länder haben darauf reagiert und mittlerweile Soforthilfen für Solo-Selbstständige aufgelegt, die in den meisten Fällen auch selbstständige Energieberater nutzen können. Einigen Beratern fehlen auch Möglichkeiten zur Weiterbildung, um ihren Eintrag in der Expertenliste zu behalten. Die Dena bietet deshalb ab sofort so genannte Joker-Punkte an.

Wichtig sind derzeit für viele Selbstständige Soforthilfen, die die Liquidität für das tägliche Leben sichern. Vom Bund gibt es deshalb für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für 3 Monate. Dieser Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden, eine Beantragung ist in den nächsten Tagen möglich.

In den Ländern sind die Hilftsprogramme bereits online oder werden in den nächsten Tagen verfügbar sein. Baden-Württemberg hat ein eigenes Sofortprogramm aufgelegt. Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind antragsberechtigt, wenn sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten. Es gibt dort 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige.

Auch in Bayern können  Solo-Selbstständige eine Soforthilfe beantragen, sie beträgt 5000 Euro. Die Soforthilfe ist eine finanzielle Überbrückung für kleinere Betriebe und Freiberufler, die aufgrund der Corona-Krise in eine existenzielle Notlage geraten sind. Anspruchsberechtigt ist, wer aktuellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Auch in Berlin erhalten Solo-Selbstständige  5000 Euro  über die so genannte Soforthilfe II. Anträge sind ab 27. März möglich. In Brandenburg gibt es ebenfalls Soforthilfe in Höhe von 9000 Euro, Anträge sind ab 25. März möglich.

In Bremen vergibt die Förderbank IAB Zuschüsse. Aufgrund der starken Nachfrage der Betroffenen können konkrete Anfragen neben der telefonischen Hotline über die 0421-9600 – 333 auch direkt an task-force@bab-bremen.de gestellt werden. Gefördert werden laufende Belastungen wie zum Beispiel Mieten und Pachten für gewerbliche Immobilien, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht genutzt werden können oder Finanzierungskosten, zum Beispiel Zinsaufwendungen, für fremdfinanzierte Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Anlagen oder Einrichtungen. Ab 30. März können Anträge für die Zuschüsse von den betroffenen Unternehmen bei der Task Force der BAB gestellt werden.

In Hamburg gibt es für Solo-Selbstständige einen Zuschuss in Höhe von 2500 Euro. Zusätzlich wird voraussichtlich auch die Corona-Soforthilfe des Bundes in Hamburg über die IFB Hamburg abgewickelt.

Für Hessen soll es ein  entsprechendes Programm geben, genaue Informationen liegen derzeit noch nicht vor. Nordrhein-Westfalen wird die Corona-Soforthilfen des Bundes für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige schnellstmöglich weiterreichen.  Außerdem soll  Kreis der angesprochenen Unternehmen  um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erweitert werden. In Niedersachsen gibt es seit dem 25. März ebenfalls Soforthilfen für Solo-Selbstständige. Sachsen vergibt derzeit Darlehen, aber keine Soforthilfe.

Aufgrund der Absagen von Präsenzveranstaltungen kann es auch passieren, dass  Energieberater die für die Verlängerung des Eintrags in der EEE-Liste erforderlichen Weiterbildungs-Unterrichtseinheiten (UE) nicht fristgerecht nachweisen können. Eine Lösung sind „Joker“-Codes, die die Energieberater einsetzen können. Nähere Informationen hat die Dena bereitgestellt.

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk hat seine Seminare auf Online-Kanäle umgestellt. Die DEN-Akademie stelle ihre Lernplattform für alle Beteiligten zur Verfügung, so der Verband. Teilnehmerinnen und Teilnehmer können mittels der Live-Übertragung den Präsentationen folgen und zudem über den Chat und die Sprachfunktion miteinander kommunizieren. Zeit und Raum für Fragen und Diskussion bleiben bestehen. Nötig sind Internetzugang, Headset und eine Kamera. DEN-Vorsitzender Hermann Dannecker sieht auch Vorteile für die Teilnehmer. Sie könnten durch die Online-Seminare Reisezeit und Reisekosten sparen und von zu Hause oder von ihrem Büro aus teilnehmen.

Der GIH hat eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, die derzeit geprüft werden. Dazu gehören unter anderem eine kostenfreie Verlängerung der tilgungsfreien Zeit oder Verschiebung der Kreditrückzahlungen bei Investitionskrediten der KfW  sowie kostenlose Qualifizierung von Meistern und Ingenieure zum Energieberater und eine Infokampagne: „Was macht ein Energieberater?“ von Pia Grund-Ludwig

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