BAFA hat Richtlinien für die Prüfung konkretisiert

Energieaudits: Qualitätsanforderungen sind gestiegen

Die Anforderungen an Energieaudits in Unternehmen sind gestiegen. © TÜV Rheinland

Energieaudits sind seit 2015 für große Unternehmen verpflichtend. Alle vier Jahre, so ist es im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) festgelegt, müssen die Audits wiederholt werden. Es werden also viele Energieaudits 2019 und 2020 erneut fällig. Bei der Durchführung gibt es Änderungen, berichtet der TÜV Rheinland.

Als groß wird ein Unternehmen bezeichnet, wenn es mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt sowie entweder einen Umsatzerlös von 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von 43 Millionen Euro und mehr erreicht. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat Anfang Februar 2019 einen neuen Leitfaden für diese Prüfungen herausgegeben. „Aus diesen neuen Vorgaben ergeben sich Änderungen bei der Durchführung der Audits“, sagt Ramona Schalek, Senior Project Managerin für Energieaudits bei TÜV Rheinland.

„Die Richtlinien sind detaillierter als die bisherigen Vorgaben und reduzieren den Interpretationsspielraum“, betont die Expertin. Das Bafa erhöhe damit die Qualitätsanforderungen an die Durchführung der Energieaudits – sowohl gegenüber den betroffenen Unternehmen als auch gegenüber den Energieauditoren. „Je besser der Kunde vorbereitet ist, die erforderlichen Daten auch zwischen den Energieaudits erfasst und je ernster er das Audit nimmt, desto einfacher und effizienter können wir die Anforderungen abarbeiten“, weiß Ramona Schalek. Mit dem Bericht erhalten die Kunden einen Maßnahmenplan inklusive einem auf Wirtschaftlichkeit berechneten Umsetzungsprogramm, um im Unternehmen Energie einzusparen. Quelle: TÜV Rheinland / sth

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