Das Ziel, vor allem junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen mit dem Baukindergeld zu unterstützen, wird laut aktuellen Zahlen der KfW erreicht: 35 Prozent der Familien haben Kinder bis zu zwei Jahren, 65 Prozent haben Kinder bis zu 6 Jahren. 70 Prozent der Antragsteller sind zwischen 25 und 40 Jahre alt. Mehr als 80 Prozent der geförderten Familien haben ein oder zwei Kinder, rund 60 Prozent ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen in Höhe von bis zu 40.000 Euro.
Die meisten Anträge kommen aus Nordrhein-Westfalen (29.728), gefolgt von Baden-Württemberg (18.072), Bayern (17.974) und Niedersachsen (16.569). „Wir freuen uns, dass das Baukindergeld die gewünschten Zielgruppen erreicht. Insbesondere junge Familien mit kleinen Kindern werden bei der Schaffung von Wohneigentum unterstützt. Das ist ein großer Erfolg", so KfW-Vorstandsmitglied Ingrid Hengster.
Seit Jahresbeginn wurde Baukindergeld zu 24 Prozent für Neubauvorhaben und zu 76 Prozent für den Kauf von Bestandsimmobilien beantragt. Die Neubauquote hat sich mit den zunehmenden Baufertigstellungen 2019 erhöht und entspricht dem Marktdurchschnitt beim Erwerb von Wohneigentum.
Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern in Deutschland zu unterstützen. Ziel ist es vor allem, die im europäischen Vergleich sehr niedrige Wohneigentumsquote von jungen Familien in Deutschland zu erhöhen.
Pro Jahr erhält eine Familie 1.200 EUR je Kind. Das Baukindergeld wird zehn Jahre lang gezahlt, sodass Familien mit einem Kind insgesamt 12.000 Euro, Familien mit zwei Kindern 24.000 Euro und so weiter erhalten. Einen Antrag auf Baukindergeld können Familien stellen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 ihren Kaufvertrag unterzeichnet beziehungsweise eine Baugenehmigung erhalten haben. Die Anträge werden bei der KfW – immer nach Einzug innerhalb von sechs Monaten in die geförderte Immobilie – online über das KfW-Zuschussportal gestellt. Quelle: KfW / pgl