Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ein Positionspapier zum Energieausweis vorgelegt. Das soll helfen, die Potentiale, die der Ausweis bietet wie Transparenz zur Energieeffizienz und Kriterien zur Entscheidung bei Vermietung und Hauskauf zu heben.
"Die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist mangelhaft", so das Papier. Die Regelungen zur inhaltlichen Ausgestaltung und damit des Informationsgehalts, als auch zur Kontrolle des verpflichtenden Einsatzes von Energieausweisen seien unzureichend umgesetzt, so die DUH. Der Energieausweis in seiner bisherigen Form erschwere aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden und Kennwerte Vergleiche zum energetischen Zustand von Gebäuden. Hinzu komme die fehlende Kontrolle des zur Information von Mietern und Käufern verpflichteten Personenkreises. Ähnliche Forderungen nach Transparenz beim Energieausweis stellte auch das Bündnis Energieausweis vor zwei Jahren. Das Bündnis hat aber mittlerweile die Arbeit eingestellt, konkrete Ergebnisse gab es nicht mehr.
Als wesentliches Hindernis in der nationalen Umsetzung sieht die DUH den mangelhaften Vollzug der Regelungen der EnEV in den Bundesländern. Die Behörden duldeten Verstöße gegen die Energieausweispflicht, hatte die DUH 2015 bemängelt. Jährliche Umfragen der Deutschen Umwelthilfe bei den zuständigen Behörden und Ministerien ergaben, dass Kontrollen der Energieausweisausstellung nach Modernisierung oder Fertigstellung eines Gebäudes sowie Kontrollen zu seiner inhaltlichen Richtigkeit und zu Informationspflichten bei der Bewerbung von Immobilien in aller Regel nicht durchgeführt werden.
Andere EU-Länder sind beim Energieausweis besser
In anderen EU-Ländern seien die Qualität und die Überwachung des Energieausweises besser geregelt als in Deutschland, so die DUH. Die Hälfte aller EU-Staaten hat sich auf eine Art des Energieausweises geeinigt (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), anstelle wie hierzulande, zwei verschiedene zuzulassen. Belgien, Litauen und andere Länder nutzen eine (staatliche) Software für die Erstellung der Ausweise, während in Deutschland verschiedene Softwareprogramme zugelassen sind, was zu unterschiedlichen Berechnungsergebnissen für ein Gebäude führen kann. Die Mehrheit aller EU-Staaten, darunter ganz Westeuropa, sichert die Qualität der Eingabedaten durch eine verpflichtende Vor-Ort-Begehung. Dies wird in Deutschland nicht als zwingend notwendig erachtet.
Folgende Forderungen erhebt die DUH in ihrem Papier:
- Abschaffung des Dualismus und die Festschreibung eines einheitlichen und aussagekräftigen Energieausweises.
- Verständlichkeit auf einen Blick, das mehrseitige Dokument ist in seiner Sprache zu technisch und komplex und damit für den Laien unverständlich. Fachausdrücke wie Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf und Energieverbrauchskennwert, die im Energieausweis verwendet werden, sind keine geläufigen Begriffe und sollten vermieden werden. Das mit Zahlen unterlegte Bandtachometer ist für den Verbraucher nicht selbsterklärend und schreckt von einer näheren Befassung mit dem Energieausweis ab. Um dem Benutzer zu vermitteln, wo ein Gebäude energetisch zu verorten ist, befürwortet die DUH eine einfache Farbskala von A bis G (A = grün, hocheffizient; G = rot, nicht effizient).
- Derzeit erfolgt die Berechnung der Kennzahlen des Bedarfsausweises unter Verwendung unterschiedlicher DIN-Normen. Die älteren noch gebräuchlichen DIN Verfahren (DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10) sollten gänzlich abgeschafft werden. Die ebenfalls verwendete DIN V 18599 gibt Ausstellern große Auslegungsspielräume für verschiedene Parameter. Dies führt dazu, dass für ein und dasselbe Gebäude, je nach Aussteller, dem Anlass der Erstellung und persönlichem Ermessen, verschiedene Energiekennwerte ermittelt werden können. Dies ist nicht zielführend und schwächt das Image des Energieausweises. Die DUH fordert daher, dass Berechnungsmethoden überarbeitet und mit bestimmten Standard-Parametern vereinheitlicht werden, sodass Ermessensspielräume zugunsten einer besseren Vergleichbarkeit und realitätsgerechteren Abbildung beseitigt werden.
- Der Energieausweis soll neben der Einordnung eines Gebäudes in eine Effizienzklasse einen Kennwert ausweisen, mit dem sich Heizkosten realistisch abschätzen lassen.
- Die Bundesländer sollen die Vorgaben der EnEV zum Energieausweis mittels geeigneter Kontrollmechanismen konsequent und schnell umsetzen. Eine Voraussetzung dafür ist die klare Regelung von Kontrollpflichten und Zuständigkeiten sowie eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung der jeweiligen Behörden.
- Die Bundesregierung soll eine Beratungs- und Informationskampagne ins Leben rufen, um die Verbraucher für das Thema Energiewende und Energieeffizienz im Gebäudebereich zu sensibilisieren. Energieausweise sollen durch individuelle Sanierungsfahrpläne ergänzt werden.
- Potenzielle Käufer und Mieter sollen über die energetische Qualität der jeweiligen Immobilie informiert werden, auch wenn Verkauf oder Vermietung nicht direkt, sondern über einen Makler stattfindet. Dies setzt voraus, dass Immobilienmakler energetische Gebäude-Informationen aktiv bereitstellen – auch in der Werbung.
Quelle: DUH / pgl