Anrufung des Vermittlungsausschusses abgelehnt

CDU/CSU und FDP für Einigung bei Sanierung

Absetzbarkeit für Sanierung kommt nicht in den Vermittlungsausschuss. © Berres

Die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung steht erneut auf der Tagesordnung des Bundestags.

Die Bundesregierung soll sich bei den Ländern für eine Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden einsetzen. Dies fordern die Fraktionen von CDU/CSU und FDP in einem gemeinsam eingebrachten Antrag. Er enthält allerdings nicht  die Forderung, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Das wollten die Grünen, ein entsprechender Antrag fand keine Mehrheit.

"Der Antrag der Regierungsfraktionen ist schön und gut, doch für eine zügige Verabschiedung des Gesetzes wird er nichts bringen", kommentiert dies Andreas Mattner, Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss. "Die Bundesregierung muss das Gesetz endlich vor den Vermittlungsausschuss bringen. Nur dort kann ein Kompromiss ausgehandelt werden."

Der Bundesrat hatte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz in seiner Sitzung am 8. Juli 2011 nicht zugestimmt. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sei es jedoch notwendig, das Potenzial zur Energie- und Kohlendioxid-Einsparung durch Gebäudesanierung zu nutzen, schreiben die Koalitionsfraktionen. Dazu sollen neben dem Gebäudesanierungsprogramm die zusätzlichen steuerlichen Fördermaßnahmen dienen. Diese waren von der Immobilienbranche, Mieterbund, Umweltschützern und Bauwirtschaft gefordert worden. Der Bundesrat hatte sich gegen die einseitige Belastung der Länder gewendet. Außerdem sei eine Zulage möglicherweise zielführender als eine Steuerminderung, die vor allem Besserverdienern nutze, argumentierten die Länder.

Bereits vor einer Woche hatten Bündnis90/Die Grünen den Antrag gestellt, der Bundestag solle wegen der vom Bundesrat abgelehnten steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden den Vermittlungsausschuss anrufen. "Die Fraktion hält das mit dem Gesetz verfolgte Ziel einer Erhöhung der Quote von energetischen Sanierungsmaßnahmen für notwendig, um die Energieeinsparziele der Bundesregierung zu erreichen." Darüber gebe es auch internationale Vereinbarungen. Durch eine deutliche Erhöhung der Sanierungsquote könnten enorme Energieeinsparungen erzielt werden. Dadurch werde das Erreichen der Klimaschutzziele erst möglich.

von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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