Mietpreisbremse soll auch für neue Gebäude gelten

Bundesrat will Mieten im Neubau deckeln

Bundesrat will Neubaumieten deckeln. © P. Grund-Ludwig

Der Bundesrat vermisst bei der von der Bundesregierung geplanten Wohnraumoffensive eine Regelung zur Begrenzung der Miethöhe. In seiner Stellungnahme vom 19. Oktober 2018 bittet er deshalb darum, zu prüfen, wie mit dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des privaten Wohnungsbaus verhindert werden kann, dass Investoren für ihre Wohnungen die höchstmögliche Miete verlangen.

Die Mietpreisbremse gelte für neu geschaffenen Wohnraum gerade nicht, begründet der Bundesrat seine Prüfbitte. Die Begrenzung der abschreibungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten auf 3000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche allein reiche nicht aus, um neue Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen. Denn in stark nachgefragten Wohngebieten würden selbst für Wohnungen mir nur durchschnittlicher Ausstattung Mieten verlangt, die sich Menschen mit geringem oder durchschnittlichem Einkommen nicht leisten könnten.

Außerdem finden es die Länder problematisch, dass für die beabsichtigten Sonderabschreibungen die EU-Reglungen zu De-minimis Beihilfen gelten sollen. Hierdurch würden Wohnungsunternehmen weitgehend von der Sonderabschreibung ausgeschlossen und den Steuerpflichtigen ein erheblicher Bürokratieaufwand aufgebürdet. Tatsächlich sei es jedoch fraglich, ob die geplanten Sonderabschreibungen überhaupt als De-mininis Beihilfen zu behandeln sind. Dies solle im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.

Nach den Plänen der Bundesregierung zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums sollen private Investoren zusätzlich zu den bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten über vier Jahre jeweils weitere fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen können. Bauherren könnten dann in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung abschreiben. Auflage für den Steuervorteil ist, dass die Wohnungen zehn Jahre vermietet werden. Darüber hinaus sollen auch Investitionen in bestehende Gebäude sollen von der Steuerbegünstigung umfasst sein. Allerdings nur dann, wenn sie zu neuem Wohnraum führen.

Vom Zentralen ImmobDieilien Ausschuss, dem Lobbyverband der Wohnungsunternehmen, kam Widerspruch gegen die Preisebremse. "Die avisierten 1,5 Millionen neuen Wohnungen wird es durch solche Maßnahmen niemals geben", sagt dessen Präsident Andreas Mattner. "Die Effekte, die sich durch eine Sonder-AfA zumindest teilweise eingestellt hätten, werden nun durch diesen unverhältnismäßigen Eingriff in den Wohnungsneubau wieder zunichtegemacht. Diese Vorschläge verunsichern Investoren und verschlechtern die Voraussetzungen für mehr Neubau. Dies ist ein klarer Rückschritt auf dem Weg hin zu bezahlbarem Wohnen und Bauen." pgl

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