Der Bundesrat hat eine Reihe von Steuervereinfachungen vorgeschlagen. Dazu gehört auch, die Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen einzuschränken. Steuermindernd wirken bei Privatleuten bislang die Lohnkosten aus einer Handwerkerrechnung, nicht das Material oder komplette Anlagen. Angerechnet werden dürfen Ausgaben dann, wenn eine Rechnung vorliegt, die beides getrennt ausweist und diese Rechnung von einem Konto aus überwiesen wird. Das soll auch der Schwarzarbeit entgegenwirken.
Nun will der Bundesrat einen Sockelbetrag von 300 Euro einführen. Sind die steuerabzugsfähigen Kosten geringer, sollen sie unberücksichtigt bleiben. Das wirke wegen der niedrigeren Fallzahlen vereinfachend, und zudem würden unerwünschte Mitnahmeeffekte reduziert, so die Argumente. Erfasst würden davon auch minimalinvestive Kleinmaßnahmen der Gebäudesanierung wie der Tausch einer Heizungspumpe, wenn die Lohnkosten unter 300 Euro bleiben. Realität wird das wohl aber nicht, die Bundesregierung hat Widerspruch angekündigt. 117pgl