Die DUH kritisiert, dass Bundesbehörden bei ihren Gebäuden mit schlechtem Beispiel vorangingen. Außerdem kontrollierten die Länder kaum, ob bei Bestandssanierungen die Energieeinsparverordnung eingehalten wird.
Von den 15 Dienstsitz-Gebäuden, deren Energieausweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) angefordert hatte, liegt überhaupt nur für acht ein aktueller Bedarfsausweis vor. Das zeigt eine Übersicht, die der Verband bei einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt hat. Demnach ist bei vier der Gebäude die Gültigkeit des Bedarfsausweises bereits abgelaufen, und für drei Gebäude existiert lediglich ein Verbrauchsausweis. „Aussagen zum Gebäude kann der Verbrauchsausweis gar nicht treffen“, sagte Lutz Badelt vom Energieberaterverband GIH, der beteiligt war.
Ausgewertet hat die DUH deshalb nur die Bedarfsausweise, ob nun abgelaufen oder nicht. Fünf Bundesgebäude haben einen Primärenergiebedarf von mehr als 140 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Eingerechnet sind dabei Heizwärme, Warmwasserbedarf und der Strom für die Beleuchtung. Diese fünf Gebäude ordnete DUH-Frau Paula Brandmeyer in die schlechteste von drei Gruppen ein und berief sich für die Bewertung auf die „Effizienzstrategie Gebäude“ der Bundesregierung von 2015. Das Schlusslicht ist das Familienministerium mit 211 Kilowattstunden pro Quadratmeter – obwohl das Gebäude erst 2009 gebaut worden war. Es folgt das Bundeskanzleramt mit 195 Kilowattstunden pro Quadratmeter auf dem – abgelaufenen – Energieausweis.
Im Mittelfeld befinden sich Arbeits-, Innen- und Verkehrsministerium mit Bedarfswerten zwischen 83 und 127 Kilowattstunden pro Quadratmeter. Niedrige Werte erreichen das Forschungsministerium mit 36 Kilowattstunden pro Quadratmeter und das Umweltministerium, das Auswärtige Amt sowie das Landwirtschaftsministerium mit jeweils 67 beziehungsweise 68 Kilowattstunden pro Quadratmeter.
Gleiches Baujahr – völlig unterschiedlicher Energiebedarf
Barbara Metz von der DUH wies besonders auf den Unterschied zwischen dem auch für das Bauwesen zuständigen Innenministerium und dem Forschungsministerium hin: Obwohl beide Gebäude im Jahr 2014 gebaut worden seien, benötige das eine nur 36, das andere dagegen 115 Kilowattstunden Primärenergie.
Metz weiter: „Exemplarisch haben wir bei zwei Häusern die nachgeordneten Behörden abgefragt, und zwar beim Innenministerium und beim Verkehrsministerium. Nur zwei von diesen Behörden konnten den Energieausweis vorlegen.“ Nämlich ein Haus des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (164 Kilowattstunden pro Quadratmeter) und der Bonner Standort der Bundeszentrale für politische Bildung (212 Kilowattstunden pro Quadratmeter). Für die zwölf anderen Gebäude nachgeordneter Behörden wurde mit unterschiedlichen Begründungen kein Energieausweis vorgelegt, darunter für das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr.
Das Fehlen des Ausweises kommentierte Paula Brandmeyer so: „Ohne den Energieausweis besteht auch kein Wissen über den energetischen Zustand der Gebäude und anscheinend dann auch keine Absicht, diesen zu verbessern.“ Als weiteres Indiz für den mangelnden Willen sieht Brandmeyer den sogenannten energetischen Sanierungsfahrplan für die Bundesliegenschaften (ESB).
Sanierungsfahrplan wird nicht umgesetzt
„Seit 2012 geplant, seit 2015 in Schublade, bleibt der energetische Sanierungsfahrplan für die Bundesliegenschaften unter Verschluss, wird nicht verabschiedet und auch nicht umgesetzt. Die Sanierungen sind aus der Sicht des Finanzministeriums zu teuer.“ Brandmeyer bezeichnete das als „kurzsichtig“ und forderte, den Sanierungsfahrplan „endlich“ zu beschließen. Beim Bau neuer Gebäude müsse die öffentliche Hand ihrer Vorbildfunktion nachkommen und ab dem Jahr 2020 nach Passivhaus-Niveau oder als Plus-Energie-Gebäude bauen.
Unzufrieden ist die DUH auch mit dem Vollzug der Energieeinsparverordnung bei Bestandsgebäuden allgemein. Wenn Gebäude grundlegend verändert werden, gibt es die Pflicht, den Wärmeschutz zu verbessern. Diesen Vollzug sollen die Bundesländer kontrollieren. Die DUH habe bei allen 16 Ländern nachgefragt, sagte Paula Brandmeyer, und „Bremen konnte als einziges Bundesland Zahlen zu unseren Fragen nennen.“ Dort seien im Jahr 2018 sechs Stichproben gemacht und keine Verstöße gegen die Energieeinsparverordnung festgestellt worden.
Die fünfzehn anderen Bundesländer machten entweder keine Angaben zu dem kleinen DUH-Fragekatalog – der Verband hatte unter anderem auch nach den personellen Kapazitäten gefragt – oder ließen verlauten, es würden keine Stichprobenkontrollen durchgeführt. Das Land Berlin machte sich nicht einmal die Mühe zu anworten.
DUH: Chronologie des Scheiterns
Was den Klimaschutz im Gebäudesektor angeht, sprach Barbara Metz von einer „Chronologie des Scheiterns“ und legte zwei eng beschriebene Seiten vor, auf denen jeweils mit Datum aufgelistet wird, wie eine steuerliche Förderung der energetischen Sanierung seit Juni 2008 in Bundesrat, Bundestag und auf der Regierungsebene verschoben beziehungsweise abgelehnt wurde. Eine weitere Seite zeichnet das Gleiche für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf, wobei hier schon der Entwurf „nicht im Entferntesten“ die Klimaschutzanforderungen adressiere.
Metz: „Wir brauchen den KfW-40-Standard für die Neubauten. Denn Gebäude, die heute errichtet werden, können nicht vor 2050 noch einmal wirtschaftlich saniert werden. Das wäre aber nötig, wenn man wirklich nach dem Standard, der heute in der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben ist, saniert.“ Metz forderte auch im Bestand ordnungsrechtliche Maßnahmen – unter anderem „die verpflichtende Erstellung von Sanierungsfahrplänen bei Verkauf oder Neuvermietung“.
Sie kritisierte außerdem, dass noch im vergangenen Jahr 17.400 Ölheizungen mit einem Aufwand von 40 Millionen Euro staatlich subventioniert worden seien. Nicht nur ein Ende dieser Förderung will die DUH, sondern „dass ab 2020 keine Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen“ sowie ab 2025 auch keine Gasheizungen mehr. von Alexander Morhart