Das neue Gesetz räumt Verbrauchern ein Widerrufsrecht beim Abschluss von Bauverträgen ein. Unternehmen müssen außerdem verbindliche Angaben zur Fertigstellungszeit des Baus machen. Außerdem ist vorgeschrieben, dass Bauverträge eine genaue Baubeschreibung enthalten. Das erhöht die Vergleichbarkeit. Veränderte Regelungen gibt es auch zu.
Abschlagszahlungen sowie zur Übergabe von Bauunterlagen stärken insgesamt die Position der Bauherren und mindern ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken.
Der BSB sieht aber weiteren Handlungsbedarf. "So ist für Verbraucher nicht nachvollziehbar, dass ihnen der Gesetzgeber kein Recht einräumt, gravierende Mängel bereits während der Bauphase bei der Baufirma geltend zu machen. Stattdessen müssen sie bis zur Bauabnahme warten", so der Verband in seiner Stellungnahme. Das sieht auch der Verband Wohneigentum so. "Ebenso wäre ein spezielles Sonderkündigungsrecht für private Bauherren bei Insolvenz des Bauunternehmens wünschenswert gewesen", so der Verband Wohneigentum weiter.
Er begrüßt außerdem die neuen Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen, die die Kostenentwicklung bei Mängelbehebung eindämmen sollen. Er fordert aber außerdem verbraucherfreundliche Regelung des Bauträgervertragsrechts. "Diese Lücke ist angesichts der enormen Zunahme von Bauträgerangeboten so bald wie möglich zu schließen." pgl