Eine Sonderkonferenz der Landesbauminister hat begonnen, sich über die von ihr selbst geforderte Zusammenlegung von Energieeinsparverordnung und EE-Wärmegesetz zu verständigen. Bislang liegt lediglich ein Papier vor, das die Paragraphen beider Vorschriften zusammenschreibt. Wie bestehende Inkonsistenzen wie etwa die Berücksichtigung der Fotovoltaik ausgeräumt werden sollen oder gar eine Neukonzeption aussehen könnte ist noch offen.
Auch zum Niedrigenergiehaus im Neubau, dessen Definition die Bundesregierung bis Ende 2016 fertig haben will, gab es von den Ländern keine Aussagen. Es habe sich dabei noch überhaupt keine Linie abgezeichnet, wohin die Reise gehen solle, berichteten Beobachter aus Berlin. Man habe in Richtung des KfW-70-Standards diskutiert, das bedeute aber, dass man nichts tue. Eigene konsistente Vorstellungen haben die Länderminister bislang nicht vorgelegt, aber eine Neukonzeption der Energieeinsparverordnung gefordert.
Dabei kam erneut auch die Frage um die Berechnungsgrundlage der Klimawirkungen auf. Der Verband der Wohnungswirtschaft GdW hat in einer Stellungnahme erneut die Umstellung auf eine Betrachtung der CO2-Emissionen zur Diskussion gestellt. Eine im Gutachten ebenfalls betrachtete Alternative mit der Hauptanforderung CO2-Emissionen und Nebenanforderung Wärmeenergiebedarf würde der Empfehlung der Baukostensenkungskommission und der Wohnungswirtschaft entsprechen, so der Verband.
Unterstützung erhält der GdW in der Frage der Umstellung auf CO2-Emissionen unter anderem vom Bundesverband Erneuerbare Energien. Peter Rathert vom Bundesumweltministerium hatte auf den Berliner Energietagen einer solchen Veränderung der Berechnungsgrundlagen eine klare Absage erteilt. "Wir sind zum Ergebnis gekommen, dass die jetzige Systematik nach gründlicher Abwägung die Beste ist", eine Umstellung auf CO2-Ausstoß sei nicht angedacht und europarechtlich nicht möglich. Die Diskussion dazu sei gerade erst eröffnet worden, konterte Ulf Sieberg, Referent für Erneuerbare Wärmepolitik und -wirtschaft im BEE. pgl