Bundesjustizminister Heiko Maas hat den Kabinettsentwurf zum neuen Bauvertragsrecht vorgelegt und privaten Bauherren mehr Verbraucherrechte versprochen. Der Verband Privater Bauherren (VPB) begrüßt grundsätzlich die Bemühungen der Bundesregierung um ein neues verbraucherfreundlicheres Bauvertragsrecht, warnt aber davor, die aktuellen Verlautbarungen bereits für bare Münze zu nehmen: Das neue Bauvertragsrecht ist noch lange kein Gesetz. Bauherren können sich also noch nicht darauf berufen. Nach wie vor müssen sie ihre Verbraucherrechte individuell verhandeln und vertraglich vereinbaren, erinnert der VPB.
Dies betrifft vor allem die im Gesetzentwurf vorgesehenen Punkte, die private Bauvorhaben betreffen, wie etwa das Recht auf eine genaue Baubeschreibung, das Recht auf die Herausgabe der Planungsunterlagen, ferner auf die Zusage eines festen Einzugstermins und ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Bauverträge. In keinem dieser Punkte schützt das aktuell geltende Recht den Verbraucher bislang ausreichend, so der VPB.
Hinzu kommt: Der Weg vom Kabinettsentwurf bis zum geltenden Gesetz ist noch lang. Der Entwurf wird jetzt dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt, anschließend geht er in den Bundestag und die entsprechenden Ausschüsse. Die Koalition strebt das Inkrafttreten noch in dieser Legislaturperiode an, was der VPB sehr begrüßt. In der Zwischenzeit bleibt für private Bauherren aber noch alles beim Alten, warnt der VPB.
So sei beispielsweise der vom Bundesjustizminister auf seiner Internetseite angekündigte Hinweis, Bauunternehmer seien künftig verpflichtet, "Verbrauchern vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen, die den gesetzlichen Mindestanforderungen genügt" zwar ein Punkt, für den sich der VPB seit vielen Jahren politisch einsetzt und längst überfällig, aber aktuell muss noch kein Bauunternehmer eine solche Baubeschreibung liefern.
Das gilt auch für die im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltene Pflicht zur Unterlagenherausgabe. Unternehmen sollen damit in Zukunft verpflichtet werden – so schreibt der Bundesjustizminister auf seiner Website –, "Unterlagen über das Bauwerk zu erstellen, die der Verbraucher zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder zur Erlangung eines Kredits – etwa der KfW-Förderbank – benötigt." Ein Punkt, den der VPB schon lange fordert, denn bislang sind Baufirmen ganz oft nur dann dazu verpflichtet, Pläne an die Bauherren zu übergeben, wenn sich die Bauherren dies vorab im Vertrag schriftlich zusichern lassen. Auch dabei bleibt es vorerst, erinnert der VPB: Wer sich die Herausgabe der Pläne nicht schriftlich garantieren lässt, der kann diese Pläne im Vorfeld auch nicht von unabhängigen Sachverständigen auf Richtigkeit prüfen lassen. Und er kann nicht einmal belegen, ob seine Immobilie geltendem Recht entspricht, falls die zuständige Baubehörde oder die KfW seinen Bau kontrollieren – wozu beide jederzeit das Recht haben. Quelle: VPB / pgl