Banken müssen künftig bei der Kreditvergabe die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen – ein entsprechendes Gesetz ließ der Bundesrat am 26. Februar 2016 passieren. Es soll insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher vor Zahlungsunfähigkeit schützen.
Verstößt die Bank gegen ihre Prüfpflicht, kann ein Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird es kein sogenanntes "ewiges Widerrufsrecht" bei Kreditverträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung mehr geben. Ein Widerrufsrecht erlischt nun spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen.
Verträge, die zwischen dem 1. August 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden und bei denen die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, sind ebenfalls von dem Gesetz betroffen: Spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes endet hier das Widerrufsrecht.
Auch bei dauerhafter oder erheblicher Überziehung von Konten sieht das Gesetz die Kreditinstitute in der Pflicht – sie müssen ihre Kunden über kostengünstigere Alternativen beraten. Vorgeschrieben ist eine solche Beratung dann, wenn ein Kunde den eingeräumten Überziehungsrahmen über sechs Monate hinweg ununterbrochen zu durchschnittlich 75 Prozent ausschöpft. Quelle: Bundesrat / pgl