Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die in der Vor-Ort-Beratung tätigen Energieberater in einer E-Mail darauf hingewiesen, dass ab sofort alle Zuwendungsbescheide automatisch unwirksam werden, wenn die erforderlichen Verwendungsnachweise nicht innerhalb der geforderten Frist komplett vorliegen. Die Vor-Ort-Beratung wird mit bis zu 300 Euro gefördert.
Offenbar sind in der jüngsten Vergangenheit Unterlagen, die dem Verwendungsnachweis der zugesagten Fördergelder dienen, vermehrt erst nach Ablauf der hierfür im Zuwendungsbescheid vorgesehenen Frist vorgelegt worden. Nun müssen alle Unterlagen fristgerecht vorgelegt werden, damit eine Zahlung erfolgt, eine Teillieferung reicht zur Wahrung der Frist nicht aus. Im einzelnen handelt es sich dabei um die Verwendungsnachweiserklärung im Original, den Beratungsbericht und die Rechnung an den Beratungsempfänger.
Zudem weist die BAFA in ihrer Mail darauf hin, dass der Beratungsbericht dem Beratungsempfänger von dem antragsberechtigten Berater selbst erläutert werden muss. Offenbar ist es vorgekommen, dass diese Aufgabe Dritte vorgenommen haben, die nicht für das Förderprogramm antragsberechtigt sind. Auch in diesem Fall könne eine Förderung nicht gewährt werden, so die BAFA in ihrem Schreiben an alle derzeit im Förderprogramm "Energiesparberatung vor Ort" antragsberechtigten Energieberater und Energieberaterinnen. 117sth