Als Verwendungsnachweis für vom Bafa geförderte Energieberatungsberichte dürfen ab sofort nachgebessert werden, wenn das Bafa noch nicht über die Auszahlung eines Zuschusses entschieden hat.
Das Verfahren der Nachbesserung unterteilt sich in zwei Schritte: Der Energieberater reicht zunächst den geänderten Bericht beim Bafa ein, dieses prüft ihn und teilt dem Berater anschließend das Ergebnis mit. Erfüllt der nachgebesserte Beratungsbericht die inhaltlichen Mindestanforderungen, kann der Zuschuss ausgezahlt werden, sobald der Berater dem Bafa gegenüber nachgewiesen hat, dass der nachgebesserte Energieberatungsbericht dem Kunden ausgehändigt und erläutert wurde.
Dazu hat der Energieberater ein von ihm selbst und vom Kunden unterschriebenes Formular mit entsprechenden Erklärungen vorzulegen. Das Formular finden Berater auf der Internetseite des Bafa. pgl
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