Im CO2-Minderungsprogramm, dem Teil A des Programms, werden investive Klimaschutzmaßnahmen an Nichtwohngebäuden mit Zuschüssen gefördert. Förderfähig sind ausgewählte Maßnahmen zur Heizungserneuerung, Wärmedämmmaßnahmen, die Sanierung von Beleuchtungs- oder Lüftungsanlagen sowie – in Kombination mit einer der beiden erstgenannten Maßnahmen – der Einsatz von erneuerbaren Energien in Form von Holzheizungen, Wärmepumpen oder Solarwärmeanlagen.
Für jede über die Lebensdauer der Maßnahme eingesparte Tonne Kohlendioxid (CO2) wird ein Betrag von 50 Euro gewährt. Der Zuschuss kann einen Wert von 20 Prozent der förderfähigen Investitionen, maximal 200.000 Euro, erreichen. Bei Nachweis systematischer Klimaschutzaktivitäten können zusätzliche Förderboni in Anspruch genommen werden. Anträge stellen können Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kirchliche Einrichtungen, gemeinnützige Vereine und andere Eigentümer oder Besitzer von Nichtwohngebäuden. Anträge werden bis zum 29. Juni von der L-Bank entgegengenommen.
Im Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm, dem Teil B des Programms, werden Kommunen gefördert, die am European Energy Award (eea) teilnehmen oder die eine Energie- und CO2-Bilanz erstellen lassen. Beim eea ist ab sofort die Teilnahme im ersten Jahr kostenfrei. Kommunen, Kirchen und Vereine können sich erhebliche Fördermittel für die Einführung oder den Ausbau eines systematischen Energiemanagements sichern und auf diese Weise den Betrieb ihrer Liegenschaften energetisch optimieren. Stadt- und Landkreise oder größere Regionen erhalten eine Förderung, wenn sie ein „Qualitätsnetzwerk Bauen“ ins Leben rufen.
Weiterhin wird die Begleitung von überbetrieblichen Energieeffizienztischen mit mindestens fünf Unternehmen finanziell unterstützt. Um die Potenziale der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme besser zu nutzen, ist eine Förderung für Machbarkeitsstudien, die Planung und auch die Inbetriebnahme von BHKW-Anlagen ausgelobt. Träger von Krankenhäusern, Heimen und Studentenwohnheimen können Zuschüsse für detaillierte Energieberatungen in Anspruch nehmen und auf diese Weise die in ihren Objekten häufig bestehenden Einsparpotenziale identifizieren.
Regionale Energieagenturen oder vergleichbare Einrichtungen erhalten ebenfalls Geld vom Land: zum einen für die Informationsvermittlung für Mandatsträger und Multiplikatoren, zum anderen für die Durchführung von Schulprojekten zum Themenbereich Energie und Klimaschutz. Antragsfrist für alle Fördertatbestände im Teil B ist der 30. November 2017. Quelle: KEA / bba