In der Petition wird die Einführung einer "Eigenheimzulage für Altbauten" gefordert, um das Interesse bei der Wohnraumbeschaffung verstärkt auf Investitionen in den Altbau zu verlagern. Aus Sicht des Petenten kann somit dem Leerstand der Innenstädte im ländlichen Bereich, der in Größenordnungen von 30 bis 60 Prozent festzustellen sei, entgegengewirkt werden.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung stellt der Petitionsausschuss fest, dass das Wohnungsangebot in Deutschland "regional sehr unterschiedlich ist". Während vor allem in Groß- und Universitätsstädten angespannte Wohnungsmärkte mit hohen Mietniveaus vorherrschten und daher ein großer Bedarf an Wohnungsneubauten bestehe, sei in anderen Regionen die Zunahme von Leerständen zu verzeichnen. Investitionsbedarf in Altbauten ist daher der Vorlage zufolge "nicht bundesweit, sondern nur in bestimmten Regionen gegeben". Andernfalls bestehe die Gefahr von Fehlallokationen.
Der Ausschuss verweist zugleich auf jetzt schon vorhandene steuerliche Förderungen für Baumaßnahmen an Altbauten. So sei im Einkommenssteuergesetz die Möglichkeit erhöhter Absetzungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen enthalten. Zudem würden Baumaßnahmen, die zur Erhaltung von Baudenkmälern oder zu deren sinnvoller Nutzung erforderlich sind, steuerlich durch erhöhte Absetzungen begünstigt.
Außerdem fördere der Bund mit direkten Förderprogrammen Maßnahmen "rund ums Bauen und Wohnen", beispielsweise über das KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung". Gleichwohl halten die Abgeordneten die Petition für geeignet, auf die Notwendigkeit von Investitionen in bestehende Räume zur Förderung strukturschwacher Regionen aufmerksam zu machen. Quelle: HIB / pgl