Aushang ist bei öffentlichen Gebäuden teilweise Pflicht

Ab Juli brauchen Nichtwohngebäude Energieausweis

Ab 1. Juli 2009 benötigen alle Nichtwohngebäude in Deutschland einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet oder verkauft werden.

Ab 1. Juli 2009 benötigen alle Nichtwohngebäude in Deutschland einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet oder verkauft werden. Bisher galt der Ausweis nur für Wohnhäuser.

"Der Energieausweis für öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien erhöht die Transparenz bei den Energiekosten" kommentiert Volker Kienzlen, Geschäftsführer der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA).

Rechtliche Grundlage des Energieausweises ist die Energieeinsparverordnung (EnEV). "Eine Besonderheit gilt für öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nettogrundfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr", so Kienzlen. Deren Eigentümer, meist Kommunen, müssen in jedem Fall einen Energieausweis erstellen lassen. Bürgerinnen und Bürger haben zudem einen Anspruch darauf, dass der Ausweis gut sichtbar ausgehängt wird. Die Idee dahinter: Die öffentliche Hand soll Vorbild sein.

Bei allen Nichtwohngebäuden besteht die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen. Bei Neubauten ist nur der Bedarfsausweis möglich.

Die deutschen Kommunen besitzen nach Angaben der KEA mit rund 180.000 Schulen, Krankenhäusern und Museen viele Nichtwohngebäude. Knapp 2,3 Milliarden Euro Energiekosten entfallen jährlich auf diese Immobilien. Experten schätzen das durchschnittliche Einsparpotenzial bei den Energiekosten auf 10 bis 30 Prozent.

Die Ausweise gelten zehn Jahre. Der Energieausweis wird in der Regel für die gesamte Gewerbeimmobilie oder das öffentliche Gebäude erstellt. Liegt eine Mischnutzung vor, müssen separate Ausweise angefertigt werden. Das ist der Fall, wenn mehr als zehn Prozent der Gesamtfläche gewerblich genutzt werden. Ein typisches Beispiel ist ein Mehrfamilienhaus mit Bäckerei im Erdgeschoss. pgl

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