Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Bis 2014 Verstetigung des CO2-Sanierungsprogramms

Wärmeerzeugung bleibt Stiefkind im Klimakonzept

Wärmeerzeugung bleibt Stiefkind im Klimakonzept. © Vaillant

Das Kabinett hat unterschiedliche Gesetzentwürfe vorgelegt, die ein Erreichen der Klimaziele erleichtern sollen. Die Aussagen zur Wärmeerzeugung bleiben dürftig.

Das Kabinett hat seine Vorschläge zum Ausstieg aus der Atomkraft und zur Umsetzung der Klimaziele vorgelegt. Dabei wurde wie erwartet eine Novelle des Gesetzes zur Kraft-Wärme-Kopplung angekündigt, ansonsten aber zum Bereich der Wärmeerzeugung wenig gesagt. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm erhält bis 2013 jährlich 1,5 Milliarden Euro.

Die Aussagen zur Kraft-Wärme-Kopplung bleiben derzeit noch unkonkret, insbesondere zur Frage, ob die Förderung von Mini-KWK-Anlagen wieder aufgenommen werden soll gibt es noch keine Aussage. Man werde "die Mittel für die KWK-Förderung effizienter einsetzen, um die Energieerzeugung aus KWK-Anlagen deutlich zu stärken und über 2016 hinaus fortzusetzen", heißt es in der jetzigen Vorlage. Zielvorgabe ist bislang bereits, bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 20 Prozent am Strom und von 14 Prozent am Wärmebedarf aus der Kraft-Wärme-Kopplung abzudecken.

Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung könnten die bis spätestens 2021 still zu legenden Atomstromkapazitäten ersetzen. Darauf verweist der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung. "Dazu bedarf es keiner revolutionären neuen Entscheidungen", sagte Verbandspräsident Berthold Müller-Urlaub. Man müsse nur die Meseberger Beschlüsse umsetzen. Dieses Ziel sei auch im aktuellen KWK-Gesetz verankert, allerdings zeige sich nach zwei Jahren Praxis, dass seine Anreize bisher noch zu schwach seien.

Aufgrund der Potenziale im Wärmemarkt sei es sogar möglich, fast 60 Prozent des Stroms in Kraft-Wärme-Kopplung zu erzeugen. Lege man die bisherigen Neuinstallationen zugrunde, würde das Ziel aber um mindestens die Hälfte verfehlt. Der Verband fordert eine Erhöhung des Zuschlages auf KWK-Strom und auf Investitionen in Wärmenetze, die Aufhebung der zeitlichen Förderbeschränkung auf 4 bis 6 Jahre, eine Verlängerung der für die Zuschlagszahlungen geforderten Erstinbetriebnahme von 2016 auf 2020 sowie Vereinfachungen und Entbürokratisierungen. Außerdem solle die verstärkte Markterschließung für Mini- KWK-Anlagen und die Markteinführung von Mikro-KWK-Anlagen mit wenigen Kilowatt elektrischer Leistung erleichtert werden.

In Bezug auf die Novelle der Energieeinsparverordnung spricht der Kabinettsentwurf davon, die Effizienzstandards für Gebäude ambitioniert zu erhöhen. Mit der EnEV 2012 werde "bis 2020 eine schrittweise Heranführung des Neubaustandards an den künftigen europaweiten Niedrigstenergiegebäudestandard erreicht, soweit dies im Rahmen einer ausgewogenen Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Belastungen der Eigentümer und Mieter wirtschaftlich vertretbar ist." Der Bund errichtet Neubauten bereits ab dem Jahr 2012 nur noch im Niedrigstenergiestandard und setzt damit die Verpflichtungen der EU-Gebäuderichtlinie um.

Bei der energetischen Sanierung hat sich die Regierung auf eine Erhöhung und Verstetigung des  CO2-Gebäudesanierungsprogramms auf 1,5 Milliarden Euro für 2012 bis 2014 verständigt. Daneben soll es Steuererleichterungen bei der Sanierung derjenigen Gebäude geben, die vor 1995 errichtet wurden. Vermieter und Selbstnutzer können Aufwendungen künftig über zehn Jahre abschreiben. Voraussetzung ist, dass bei der Sanierung Mindeststandards beim Energieverbrauch eingehalten werden.

Angekündigt wird zudem ein Sanierungsfahrplan für den Gebäudebestand. Eine solche Maßnahme hatten Hausbesitzerverbände gefordert. Sie zeigt auf, mit welchen Sanierungsmaßnahmen der geforderte Niedrigstenergiestandard bis 2050 erreicht werden kann. "Die wirtschaftlichen Anreize für energetische Gebäudesanierungen werden sich am Sanierungsfahrplan ausrichten", so der Gesetzentwurf. Es soll jedoch keinen Sanierungszwang geben.

Geändert wurde auch das Bauplanungsrecht. Der Gesetzentwurf komme der Forderung der Wohnungswirtschaft entgegen, die Förderung gebäudebezogener Maßnahmen mit der Förderung von Maßnahmen im Quartierszusammenhang zu verbinden, so Axel Gedaschko vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW.

Auch bei der Einspeisevergütung für Solarstrom, vor allem beim Eigenverbauch, zeichnen sich erneut Änderungen ab. Bei einem Anteil des Eigenverbrauchs von über 30 Prozent erhält selbst verbrauchter Solarstrom derzeit eine Zusatzvergütung. Diese soll nun nach Informationen des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW) bereits ab 1. Januar 2012 für neue Solarstromanlagen entfallen.

von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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