Planer und Handwerker sollten sich mit den energetischen Anforderungen der Enev 2009 befassen, die im Oktober in Kraft tritt. Sie sieht im Gebäudebereich Verschärfungen um bis zu 30 Prozent vor, bis 2012 sollen sogar weitere 30 Prozent folgen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Es gibt nicht nur verschärfte Kontrollmechanismen, sondern auch höhere Bußgelder bei Verstößen. Für Rechtsanwälte, Verwalter, Makler, Banken, Architekten und Bauingenieure ist es deshalb ratsam, sich mit der neuen Rechtslage vertraut zu machen. So bestimmt zum Beispiel das neu eingeführte Klimaschutzprogramm, dass bei Klimaanlagen die Nachrüstung mit Einrichtungen zur Be- und Entfeuchtung zur Pflicht wird und alte Nachtstromheizungen in größeren Gebäuden langfristig außer Betrieb genommen werden müssen.
Im Rudolf Haufe Verlag ist ein Ratgeber erschienen, der einen Überblick über die neuen Vorschriften gibt. Der Titel "EnEV-Novelle 2009 und neue Heizkostenverordnung" zeigt die Änderungen beim Energieausweis und die Auswirkungen der Nachrüstungsverpflichtungen für Gebäudeeigentümer auf neue Wohngebäude und auf Altbauten.
Das Buch stellt die neue Rechtslage und ihre praktische Umsetzung dar. Es enthält außerdem Arbeitshilfen, wie Checklisten zu den neuen Nachweispflichten, Grundlagen für eine Heizkostenabrechnung nach den neuen Vorschriften sowie Musterabrechnungen und eine Gegenüberstellung von alter und neuer Rechtslage.
Die Autoren Georg Hopfensperger und Birgit Noack sind Rechtsanwälte, Stefan Onischke ist Diplom-Ingenieur und freiberuflicher Architekt. pgl