Schimmel unter den Fenstern oder an den Außenwänden: Diese typischen Bauschadensfälle nach energetischen Modernisierungen haben bei manchen Hausbesitzern das Vorurteil geweckt, dass eine Haussanierung neue Probleme schaffen kann. Tatsächlich sind auftretende Probleme in aller Regel auf Fehler in der Planung und Ausführung von Modernisierungsmaßnahmen zurückzuführen. Das zeigt eine aktuelle Studie zu "Mängeln und Schäden bei Einzelmodernisierungsmaßnahmen".
In der gemeinsamen Untersuchung des Bauherren-Schutzbund e.V. und des Instituts für Bauforschung e.V. (IFB) wurden Einzelmodernisierungen verschiedener Bauteile untersucht, bei denen es zu größeren Schäden oder Mängeln kam. Die untersuchten Fälle reichen von der Außendämmung der Fassade über die Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke bis zum Fenstertausch oder einem Heizungstausch. Fehler und Mängel fanden sich in allen Phasen der Vorbereitung, Planung, Vertragsgestaltung und Bauausführung.
Beim Einbau von Wärmeschutzfenstern in eine zuvor mit Einscheibenverglasung ausgestattete, unbeheizte Loggia etwa wurde schon in der Bestandsaufnahme nicht beachtet, dass die Kombination von ungedämmter Außenwand und Wärmeschutzverglasung zu Feuchteproblemen führen kann. Ungenaue Vertragsregelungen und eine nicht fachgerechte Ausführung waren ursächlich dafür, dass die Zwischensparrendämmung eines Dachs komplett zurückgebaut werden musste.
Kosten von 81.000 Euro für Schadensbeseitigung, Gutachter und Prozesse verursachte eine fehlerhafte Dämmung der obersten Geschoßdecke in einem Mehrfamilienhaus. Sie hatte massive Feuchteschäden und erheblichen Aufwand für ihre Beseitigung nach sich gezogen.
Die Studie zieht das Resümee, dass Gebäude vor einer geplanten Einzelmodernisierung einer umfassenden Bestandsaufnahme unterzogen werden müssen. Diese seien Voraussetzung, um mögliche Wechselwirkungen zwischen Bauteilen sowie der Anlagentechnik zu erkennen. Bei der Planung von Einzelmaßnahmen auf Basis der Voruntersuchungen sind auch notwendige Anforderungen zum Beispiel aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie Möglichkeiten für Förderungen etwa über die KfW Förderbank zu berücksichtigen. Die Autoren empfehlen eine unabhängige Prüfung und Baubegleitung der Maßnahmen und weisen darauf hin, dass diese bei bestimmten Förderungen sogar ausdrücklich vorgeschrieben sei. Nicht zuletzt müssten auch die Bewohner ihr Nutzerverhalten beispielsweise beim Heizen und Lüften an das modernisierte Gebäude anpassen. Quelle: BSB / pgl