Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Ziele der Instandsetzung sind jetzt klarer gefasst

Richtlinie zur Sanierung bei Schimmel modifiziert

Eine Richtlinie legt fest, wie Schimmel in Innenräumen erkannt und bewertet wird. Sie wurde jetzt aktuellen Erkenntnissen angepasst.

Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) hat eine überarbeitete Richtlinie zur Erkennung, Bewertung und Instandsetzung von Schimmelpilzschäden in Innenräumen vorgelegt. Sie kann beim Verband bestellt werden.

Unter Federführung des BVS wurde die "Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzen in Gebäuden" durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus Bausachverständigen, Mikrobiologen, Medizinern, Sanierern und Juristen in zwölfjähriger Arbeit konzipiert. Gemeinsam mit Fachverbänden der Sanierungsbranche und dem Umweltbundesamt wurde sie nun modifiziert.

Die Richtlinie dient als Empfehlung und Handlungsanweisung zum sachgerechten Erkennen, Bewerten und Instandsetzen von Schimmelpilzschäden in Innenräumen. Insbesondere die Instandsetzungsziele sind nun klar definiert. So darf kein sichtbarer oder verdeckter Schimmelpilzbewuchs mehr vorhanden sein, keine auffällige biogene Raumluftbelastung und Kontamination verbleiben und keine schadensbedingten Geruchsbelästigungen mehr bestehen. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass keine Feuchtebelastungen mehr vorhanden sind und die Schadensursache grundlegend beseitigt ist.

Das Umweltbundesamt stellt zudem klar, dass die Messung von MVOC kein geeignetes Mittel zur Überprüfung des Sanierungserfolgs darstellt. Die Richtlinie beschreibt die systematische Vorgehensweise zur Ermittlung der Ursache des Schimmelpilzbefalls, empfiehlt ein Feststellungsverfahren inklusive Schadensklassifizierung und ein darauf aufbauendes Instandsetzungskonzept.

Dieses beinhaltet einen detaillierten Maßnahmenkatalog, der alle Arbeitsschritte von der Instandsetzung bis zur Abnahme der Sanierung bei Schimmelschäden abdeckt. Demnach sollen im Anschluss an die Erstbegehung Sofortmaßnahmen wie die Sicherung der Schadensstelle ergriffen und ein Arbeits- und Sicherheitsplan mit Dekontaminations-, Reinigungs- und Trocknungsmaßnahmen sowie dem Austausch der betroffenen Baustoffe erstellt werden.

Darüber hinaus nennt die Richtlinie genaue Rahmenbedingungen für eine sachgerechte Instandsetzung. Dazu zählt das Ausräumen der betroffenen Räume und das Abdecken mit Folien, die Gewährleistung eines erhöhten Luftwechsels während der Arbeiten sowie die anschließende Reinigung der befallenen Baustoffe mit einem Industriestaubsauger oder rückstandsfreien Desinfektionsmitteln. Für die Abnahme der Tätigkeiten wird eine Erfolgs-, Sicht- und Messkontrolle empfohlen. Quelle: BVS / pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.