Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Viele Mieter und Käufer beachten die Dokumente nicht

Dena rät zum Ernstnehmen der Energieausweise

Viele Mieter lassen sich den Energieausweis nicht zeigen. © Dena

Bei Vermietung und Verkauf muss der Energieausweis gezeigt werden. Das wird häufig nicht beachtet.

Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) rät dazu, bei Miete oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung auf den Energieausweis zu achten.

Eigentümer, die eine Wohnung oder ein Haus vermieten, verkaufen oder verpachten, müssen potenziellen Interessenten einen Energieausweis vorlegen. "Für alle, die auf der Suche nach einem neuen Zuhause sind, ist der Blick in den Bedarfsenergieausweis bei der Wohnungs- oder Hausbesichtigung ein Muss", sagt Stephan Kohler, Vorsitzender der Dena-Geschäftsführung. "Liegt das Gebäude im grünen Bereich, verbraucht es wenig Energie für die Wärmeerzeugung und ist damit eine gute Wahl."

Das Herzstück des Energieausweises ist eine Farbskala von grün bis rot. Sie zeigt, wie viel Energie in diesem Gebäude im Durchschnitt für Heizung und Warmwasser benötigt wird. Liegt das Gebäude im grünen Bereich, werden die Energiekosten in einem solchen Zuhause niedrig ausfallen, ist es im roten Bereich, ist Vorsicht geboten. In einem solchen Gebäude heizt man das Geld buchstäblich zum Fenster raus.

Für Käufer von Immobilien ist neben der Farbskala der Blick in die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis besonders wichtig. Das ist eine Übersicht von Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Energieverbrauch im Gebäude reduziert werden kann. Die Modernisierungsempfehlungen helfen den zukünftigen Eigentümern den energetischen und baulichen Zustand eines Gebäudes besser einzuschätzen und zeigen, welche Kosten eventuell in den nächsten Jahren auf sie zukommen.

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Er bildet also die Gewohnheiten der bisherigen Bewohner ab. Es kann auch sein, dass eine Wohnung nicht durchgehend vermietet war. Der Verbrauch, den der Ausweis abbildet, ist dann natürlich niedriger als im bewohnten Zustand.

Bei der Ausstellung eines Bedarfsausweises nimmt der Fachmann die baulichen Bestandteile eines Gebäudes genau unter die Lupe. Daraus wird mit standardisierten Verfahren ein Normverbrauch errechnet. Vermieter oder Verkäufer sind jedoch nicht verpflichtet, einen Bedarfsausweis erstellen zu lassen. 117bba

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