Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Sanierung

BEG ersetzt bisherige Effizienz-Förderung

Foto: Arge Solar

Das Marktanreizprogramm ist Geschichte. Seit 1. Januar heißt die staatliche Unterstützung für energetisches Bauen und Sanieren „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Bei der Förderung und der Aufteilung zwischen BAFA und KfW ändert sich einiges.

Viele Jahre unantastbar war die Regel: Ein Austausch von Anlagen kann nicht gefördert werden, wenn er ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. Seit drei Wochen geht das. Wer der Vorschrift folgt, zum Beispiel eine 30 Jahre alte Ölheizung auszubauen, und sie durch ein System mit Solaranlage ersetzt – oder eine Wärmepumpe, Biomasseheizung und so weiter – kann jetzt eine Förderung beantragen.

Als geförderte Einzelmaßnahmen für Bestandsgebäude (fünf Jahre oder älter) hinzugekommen sind mit der BEG zum Beispiel

•             Ersatz oder erstmaliger Einbau von außen liegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung – die Fenster können dabei so bleiben, wie sie sind.

•             Lüftungsanlagen (in der BMWi-Richtlinie: „Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung“).

•             In Nichtwohngebäuden Kältetechnik zur Raumkühlung und der Einbau von Beleuchtungssystemen.

•             Gebäudeautomatisierung in Wohngebäuden („Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung beziehungsweise zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes [„Efficiency Smart Home“] oder des angeschlossenen Gebäudenetzes“) und Nichtwohngebäuden („Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11“). Voraussetzung ist freilich immer eine Erhöhung der Energieeffizienz – und dass die eingebauten Anlagen nicht gebraucht, sondern neu sind.

Neue und weggefallene Effizienzhaus-Standards

Bei den Effizienzhäusern beziehungsweise Effizienzgebäuden gibt es sowohl Neuzugänge als auch weggefallene Standards.„Es ist so, dass man jetzt auch im Bestand ein sogenanntes Effizienzhaus 40 erreichen kann“, sagt Eva-Maria Kiefer vom saarländischen Energieberatungs-Dienstleister „Arge Solar“. Dafür entfalle aber das Effizienzhaus 115. „Sie beginnen in der Sanierung jetzt mit einem Effizienzhaus 100. Was den Primärenergiebedarf angeht, müssen sie bei einer Sanierung mindestens das heutige Neubauniveau erreichen, um überhaupt in den Genuss einer möglichen Förderung zu kommen“, sagt Kiefer. Auch bei Nichtwohngebäuden gibt es die Tendenz, eher schärfere Standards zu fördern: „So hat man hier in der Sanierung das 55er- und 40er-Niveau eingeführt. Im Bereich des Neubaus hat man wiederum ein Effizienzgebäude 40 eingeführt. Dafür ist das Effizienzgebäude 70 im Neubau weggefallen“, sagt Kiefer.

Weggefallen ist auch das „Effizienzhaus Denkmal“ (beziehungsweise im Nichtwohnbereich „Effizienzgebäude Denkmal“). „Die ganze Zeit war es so, dass sie geringere energetische Anforderungen bei der Sanierung im Denkmalbereich hatten. Die sind komplett entfallen. Das heißt: Sie sanieren jetzt, wie wenn es kein Denkmal wäre“, sagt Kiefer.

Ebenso entfallen ist die Heizungssanierung als Einzelmaßnahme im Neubau. Kiefer erinnert daran, dass es im Marktanreizprogramm die Möglichkeit der Förderung von Heizungsanlagen im Bereich von Neubauten gegeben habe. „Diese sind komplett weggefallen. Sie können Heizungsanlagen als Einzelmaßnahme im Neubau nicht mehr fördern lassen, sondern nur noch, wenn der gesamte Neubau ein Effizienzhausniveau erreicht.“

Von der Einzelmaßnahme hin zum Effizienzhaus-Standard

Eine Verschiebung also beim Fördermodus: weg von der Einzelmaßnahme hin zum Effizienzhaus-Standard. Mit Blick auf den Geldbeutel der Hausbesitzer beschreibt die Beraterin das auch in anderer Hinsicht als Chance. Bei Einzelmaßnahmen sind die Anforderungen an das zu sanierende Bauteil zum Teil recht hoch und damit teuer. Kiefer nennt als Beispiel Dachflächen, die auf einen U-Wert von 0,14 oder weniger saniert werden müssen. „Machen sie eine umfassende Sanierung an ihrem Gebäude und versuchen, ein Effizienzhausniveau zu erreichen, also Effizienzhaus 70, 55, 40 oder auch besser, dann haben sie keine Anforderung an das jeweils zu sanierende Bauteil; sondern sie machen eine Gesamtbilanzierung des Gebäudes, und in der Summe müssen sie die technischen Anforderungen eines Effizienzhausniveaus einhalten.“

Ein geschickter Energieberater kann damit mehr für den Sanierungswilligen herausholen. „Sie können durchaus etwas – ich will nicht unbedingt sagen ‚spielen’, aber – sie können zumindest mal die Maßnahmen versuchen miteinander sinnvoll zu kombinieren für ihren Kunden, um bei gegebenenfalls gleichem Invest eventuell eine höhere Förderung zu bekommen, weil sie einfach ein höheres Effizienzhausniveau erreichen und nicht nur das Ganze im Bereich der Einzelmaßnahmen machen.“

Zurück zu dem, was mit der BEG hinzugekommen oder weggefallen ist: Bei den Effizienzhäusern hat man zusätzliche Bonusverfahren eingeführt. Da gibt es nun zum einen das „Effizienzhaus EE“. Werden mindestens 55 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien bereitgestellt, gibt es einen Förderungsbonus von 2,5 bis fünf Prozent. Zum anderen wurde das „Effizienzhaus NH“ kreiert, „NH“ für „Nachhaltigkeit“: Wenn das Gebäude eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung bekommt, liegt der Bonus bei 2,5 Prozent – bei Wohnhäusern aber nur im Neubau. Einer der Gesichtspunkte ist hier, welche Arten von Dämm-Materialien man verwendet hat. Knausriger als bisher geht es dagegen bei Optimierungsmaßnahmen wie einem Pumpentausch und einem hydraulischen Abgleich zu: Statt 30 Prozent gibt es nur noch 20 Prozent Förderung.

Sachverständiger oder nicht?

Bisher benötigte man bei allen Förderprogrammen der KfW einen Sachverständigen. Wie sieht es damit beim BEG aus? Eva-Maria Kiefer: „Sie brauchen im Bereich der Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle einen Sachverständigen. Und sie brauchen ihn für Einzelmaßnahmen im Bereich der Anlagentechnik“. „Anlagentechnik“, so die Beraterin, bedeute bei den BEG-Einzelmaßnahmen „alles außer Heizung. Also sprich Lüftung, Klimatisierung, Automatisierung. Dafür brauchen sie bei der Antragstellung und auch nach Fertigstellung der Maßnahme einen Sachverständigen aus der Energieeffizienz-Expertenliste.“ Keinen Sachverständigen brauche man bei der Förderung „Einzelmaßnahme Heizungstechnik“; im Bereich der Heizungsoptimierung allerdings mindestens eine sogenannte Fachunternehmererklärung. Und bei den Effizienzstandards? „Für jegliche Art von Effizienzhaus oder von Effizienzgebäude brauchen sie einen Sachverständigen.“

Gleich geblieben sind beim BEG alle technischen Mindestanforderungen – sowohl was die Anforderungen an Einzelmaßnahmen, als auch was die an Effizienzhäuser respektive -gebäude angeht, sagt Kiefer. „Alle technischen Mindestanforderungen, die sie kannten aus dem Marktanreizprogramm, sind auch so in die Bundesförderung übergeführt werden.“

So viel zu den wichtigsten materiellen Änderungen. Was schließlich die Aufteilung zwischen BAFA und KfW betrifft, hat Eva-Maria Kiefer genau hingesehen. Oft hört man, die BEG-Einführung sei „zweistufig“. „Meiner Meinung nach ist es eher dreistufig.“ Seit 1. Januar liefen Einzelmaßnahmen komplett über das BAFA. Ab 1. Juli beginne die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen bei der KfW; die Programme „Energieeffizient sanieren“ und „Energieeffizient bauen“ fielen komplett weg, und alles laufe dann über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ bei der KfW. Es entstehe also keine Förderlücke.

Bis zum 30. Juni könnten noch wie gewohnt Anträge bei der KfW im Rahmen der Programme „Energieeffizient bauen“ und „Energieeffizient sanieren“ gestellt werden. „Zum 1. Juli wird dann quasi diese neue Bundesförderung insofern umgesetzt, dass die Zuschuss- und die Kreditvariante bei der KfW landen, aber diese zwei bekannten Programme mehr oder weniger wegfallen. Und ab dem 1. Januar 2023 kommt die Zuschussvariante komplett zum BAFA, so dass die KfW-Seite tatsächlich nur noch die Kreditvarianten abbildet.“

Alexander Morhart

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.