Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Bauverträge

Bauherr*in hat Hausrecht auf Baustelle

Bauleute sollten das Hausrecht nicht an Baufirmen abtreten. Foto: Aunging/stock.adobe.com

Baufirmen, die auf dem Grundstück der Bauverantwortlichen ein schlüsselfertiges Haus bauen, müssen während der Bauzeit Zutritt zum Grundstück haben, damit sie dort arbeiten und ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihren Auftraggeber*innen nachkommen können. Das Hausrecht an Baufirmen abtreten, sollten Bauleute jedoch nicht.

Manche Baufirmen lassen sich im Bauvertrag das Hausrecht sichern. Das beobachten die Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB) häufig und warnen davor, solche Vertragspassagen zu akzeptieren.

Hat die Baufirma nämlich das Hausrecht, kann sie den Bauherren den Zutritt zum eigenen Grundstück verweigern. Die Bauleute haben dann keine Möglichkeit mehr, den Baufortschritt und die Qualität der Arbeiten zu kontrollieren. Der VPB rät deshalb, das Hausrecht nicht an die Baufirma abzutreten. Falls doch, dann nur mit der Einschränkung, dass dies ausdrücklich nicht gegenüber den Bauleuten selbst gilt und gegenüber den von ihnen benannten Personen, sprich den eigenen unabhängigen Bausachverständigen. Bauherren, so lautet eine weitere VPB-Empfehlung, sollten in so einem Fall auch sicherstellen, dass sie einen oder sogar mehrere Schlüssel bekommen, damit sie und ihr Berater jederzeit Zugang zur Baustelle haben.

Bei einem Bauträgervertrag baut der Bauträger auf seinem eigenen Grund und hat deswegen auch das Hausrecht. Betretungsrechte der Verbraucher*innen und Sachverständigen sollten daher notariell in den Vertrag aufgenommen werden.

Quelle: Verband Privater Bauherren / Delia Roscher

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