Der <link fileadmin user_upload bauen_und_sanieren finanzen_beratung koalitionsvertrag.pdf _blank koalitionsvertrag>Koalitionsvertrag erhält einige Änderungen, die die Gebäudesanierung im Mietwohnbereich betreffen. Der Mieterbund hält die Kappung der Sanierungsumlage und die Mietpreisbremse für einen guten Ansatz. Die Wohnungswirtschaft warnt, dass das einen Sanierungsstopp auslösen könnte.
Umstritten ist vor allem die Reduzierung und Kappung der Umlage von Sanierungskosten. Franz-Georg Rips, Präsident des Mieterbunds hat unlängst auf dem Energieeffizienzkongress der dena eine faire Kostenverteilung angemahnt. Ein Drittel sollten die Mieter bezahlen, ein Drittel der Staat durch Förderung und ein Drittel die Vermieter, die besser vermietbare Wohnungen erreichen.
Nach dem Vorschlag aus dem Koalitionsvertrag werden Mieterhöhungen nach einer Modernisierung begrenzt. Künftig dürfen nur noch 10 Prozent statt bisher 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Dieser Zuschlag gilt nicht mehr zeitlich unbegrenzt, sondern nur bis zur Amortisation der Modernisierungskosten."Das ist für Mieter eine Verbesserung, löst aber aus unserer Sicht noch nicht das grundsätzliche Problem der sozial gerechten Verteilung der Modernisierungskosten. Hier besteht weiterhin Nachbesserungsbedarf", so Mieterbund-Geschäftsführer Lukas Siebenkotten nach der Verabschiedung des Koalitionsvertrags.
Die 10 Prozent seien eher Peanuts, so Rips, wichtiger sei die gerechte Verteilung. Darüber solle eine Arbeitsgruppe verhandeln. Er sei für eine Abschaffung des Paragraphen 559, der Mieterhöhungen nach Sanierung regelt, so Rips auf dem Dena-Kongress. Übergangsweise könne er sich eine Regelung vorstellen, die die Mieter in der Höhe der eingesparten Heizkosten belastet, also warmmietenneutral ist.
Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen warnt: "Mietendeckel im Bestand und bei der Wiedervermietung in Kombination mit einer Absenkung des Mieterhöhungsanspruchs bei Modernisierung auf 10 Prozent und der Befristung bis zur Amortisation der Modernisierungskosten werden Investitionen in die Sanierung und den Wohnungsneubau bremsen."
Auch bislang sind aber nicht die kompletten Modernisierungskosten umlagefähig. An vielen Standorten war nicht einmal die bisherige Modernisierungsumlage durchsetzbar. Gedaschko warnt vor "einem drastischen Rückgang der Investitionstätigkeit in der Realwirtschaft". Erste Unternehmen haben bereits angekündigt, dass sie ihre Investitionspläne aus mangelnder Rentabilität auf Eis legen.
Neben der Kappung der Sanierungsumlage bleiben in angespannten Märkten die Mieterhöhungen begrenzt. Man räume "Ländern für die Dauer von fünf Jahren die Möglichkeit ein, in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Wohnraum die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken." Der Mieterbund begrüßt die Mietpreisbremse. "Dass sie aber nur regional und erst nach entsprechenden Entscheidungen der Länder gelten soll, ist ein Wermutstropfen", so Siebenkotten.
Außerdem bleibt es bei der geltenden Regelung zur Begrenzung von Erhöhungen der Bestandsmieten auf 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete in von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit knappem Wohnraum innerhalb von drei Jahren. Die Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Infrastruktur hatte einen Mietpreisanstieg von höchstens 15 Prozent in 4 Jahren erlauben wollen.
"Mietpreisbremsen, wie die geplante Begrenzung der Wiedervermietungsmieten in Gemeinden und Städten mit angespannten Wohnungsmärkten auf maximal 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete, sind völlig kontraproduktiv. Sie führen grundsätzlich nicht dazu, dass Wohnen bezahlbarer wird. Mietendeckel doktern am Symptom herum, lösen aber das eigentliche Problem nicht", mahnte Gedaschko. Hier werde ein im Kern gut gemeinter Vorschlag genau dort zu einer Verschärfung der Situation führen, wo die Bevölkerung dringend mehr bezahlbaren und guten Wohnraum benötige.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sorge für eine negative Zukunftsperspektive in der Wohnungswirtschaft", urteilt Gedaschko. "Insbesondere die degressive Abschreibung für den Mietwohnungsbau, die nun entgegen aller vorherigen Zusagen doch nicht in Verbindung mit der Mietpreisbremse umgesetzt werden soll, wäre die einzige Maßnahme gewesen, um die Wohnungsknappheit in Ballungsgebieten zu lösen."
Neben dem Neubau und der Sanierungsumlage behandelt der Koalitionsvertrag die Frage, wie Heizung auch für Haushalte mit geringem Einkommen bezahlbar bleibt. Die Leistungen des Wohngeldes sollen steigen, Leistungshöhe und Miethöchstbeträge an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Das Wohngeld soll erhöht, die Miethöchstbeträge an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst werden. "Das ist gut und richtig. Zusätzlich muss aber auch die Heizkosten- bzw. Energiekostenkomponente realisiert werden", forderte Siebenkotten.
von Pia Grund-Ludwig