Nur die Hälfte nutzt Energieberatung und Förderung

Einsparungen bei Gebäudesanierung schwanken enorm

Einsparungen bei Sanierungen hängen von Qualitätssicherung ab. © Berres/ EnBauSa.de

Ein Feldtest zur energetischen Sanierung hat enorme Unterschiede zwischen realisierten Einsparungen bei der Gebäudesanierung und den Potenzialen gezeigt.

CO2online, das Fraunhofer ISE und die EOS Ostfalia haben einen Feldtest zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden durchgeführt. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie groß die Diskrepanz zwischen dem technischen Potenzial von Sanierungsmaßnahmen und den Erfolgen in der Praxis ist.

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass es enorme Schwankungen zwischen den erzielten Sanierungserfolgen bei vergleichbaren Objekten und Maßnahmen gibt. In Fällen, bei denen nur die Heizung erneuert wurde, lag beispielsweise die Einsparung zwischen 8 und 50 Prozent, für Heizung und Solar zwischen 16 und 65 Prozent. Bei der Maßnahmenkombination Dach-Außenwand-Fenster konnten Einsparungen zwischen 21 und 48 Prozent nachgewiesen werden.

Zu den untersuchten Maßnahmen zählten nicht nur Dämmkombinationen, sondern auch umfassende Maßnahmenkombinationen von Heiztechnik mit Dämmmaßnahmen. Die Spannbreite lag hier zwischen 8 und 58 Prozent. Diese Kombinationsmaßnahmen haben oft die 40-Prozent-Einsparmarke überschritten.

Für Gebäude, für die eine Endenergiebedarfsberechnung für den Zustand nach der Sanierung vorliegt, konnte der Endenergiebedarf nach der Sanierung mit dem Verbrauchskennwert nach der Sanierung verglichen werden. Der Vergleich wurde für Dämmfälle bei entsprechender Datenlage und ausgewählten Kombinationsfällen (gleichzeitige Verbesserung von Wärmeschutz und Heiztechnik) durchgeführt. Insgesamt ergab die Auswertung, dass in der Mehrheit der Fälle erhebliche Abweichungen der beiden Werte, teils um bis zu 40 Prozent, bestehen. Dies bestätigt, dass bei der Energieberatung mithilfe von Monitoring-Instrumenten gewonnene Verbrauchswerte (anstelle von Bedarfswerten) stärker Einzug halten sollten.

In der qualitativen Analyse der Fälle zeigte sich, dass die Austauschpflicht für Heizkessel mit einem Baujahr vor 1978 gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002-2009 eingehalten wurde. Die seit 2014 geltende Austauschpflicht für Kessel mit einem Baujahr vor 1985 wurde bis auf eine Ausnahme bei allen Feldtestteilnehmern erfüllt. Die installierte Nennwärmeleistung infolge des Kesseltauschs ist insgesamt gesunken.

Es wurde jedoch deutlich, dass die installierte Leistung in fast allen Fällen deutlich über der tatsächlichen Heizlast der Gebäude liegt. Auffällig war auch, dass die Dämmung von Verteilleitungen und Armaturen im unbeheizten Bereich in vielen Fällen zu wünschen übrig lässt. Insgesamt wurde bei 30 Prozent der nachgedämmten Leitungen und Armaturen die vorgeschriebene Mindestdämmstoffdicke nicht eingehalten. Ursache hierfür könnte die Nutzung von vorwiegend in Baumärkten angebotener Rohrdämmung "1/2 EnEV" sein, die jedoch nur für Wand- und Deckendurchbrüche zugelassen ist. In 42 Prozent der Fälle wurde eine Nachdämmung von Verteilleitungen oder Armaturen empfohlen.

Neben dem primären Heizsystem wurden weitere Wärmeerzeuger wie Solarthermieanlagen oder Zusatzheizungen genutzt. In 19 Prozent der Fälle unterstützte eine Solarthermieanlage zusätzlich die Bereitstellung von Warmwasser. Sekundäre Heizsysteme wie Öfen oder Kamine wurden in knapp der Hälfte der Teilnehmerhaushalte (46 Prozent) verwendet.

Auch den wärmetechnischen Standard (U-Wert) vor und nach der Sanierung sowie das Maßnahmenjahr der Verbesserung haben die Energieberater in den Testgebäuden erhoben. In 91 Prozent der Fälle wurde die EnEV eingehalten. Als Dämmmaterialien wurden am häufigsten Polystyrol und Mineralfasern sowie an dritter Stelle Zellulose verwendet. Fenster und Außenwände wurden oft nur teilweise verbessert.

In der Praxis wurden häufiger Einzelmaßnahmen als Kombinationen an Gebäuden durchgeführt. Dennoch wurden speziell bei Dämmmaßnahmen Maßnahmen kombiniert. In diesen Fällen traten immer wieder typische "Dämmmängel" und Wärmebrücken auf. Oft wurden Wärmebrücken bewusst in Kauf genommen, um erhebliche Zusatzkosten zu vermeiden.

Als Ursachen für ausbleibende Sanierungserfolge sehen die Autoren primär Mängel in der Qualitätssicherung vor, während und nach der Sanierung. So führte beispielsweise höchstens jeder Dritte im Zuge der Sanierung eine Heizungsoptimierung durch; nach Dämmmaßnahmen gerade mal 10 Prozent, bei Heizungserneuerung 40 Prozent.

Des Weiteren wurden bestehende Beratungs- und Förderangebote nicht ausgeschöpft, die bei richtiger Anwendung zur Steigerung der Sanierungswirkung beitragen würden. Nur jeder Dritte nahm eine Energieberatung in Anspruch, weniger als die Hälfte nutzte Förderprogramme.

Die quantitative Auswertung der Feldobjekte der EOS Ostfalia kommt für die untersuchten Sanierungsmaßnahmen "Gebäudehülle und Fenster" sowie "Heiztechnik mit/ ohne Solar" als Resultat auf ein zusätzliches Sparpotenzial von zirka 25 bis 30 kWh/m²a im Bereich Raumwärme und Trinkwarmwasserbereitung. Die Sanierungswirkung birgt also deutliche nicht ausgeschöpfte Potenziale, die kosteneffizient und mit teils einfachen Optimierungen und Nachbesserungen gehoben werden könnten.

Diese Forderungen ergeben sich aus der Studie:

  • Geltende Qualitätsstandards sollten in der Ordnungspolitik sowie in Aus- und Weiterbildung von Energieberatern und Handwerkern fester verankert werden. Dazu könnte beispielsweise der hydraulische Abgleich in die EnEV aufgenommen werden und durch eine Zusammenlegung von EnEV und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) könnten sich überschneidende Bedingungen beseitigt werden. Gesetzliche Anforderungen an die Effizienz sollten zukünftig von Primärenergie auf Endenergie und damit verbundene CO2-Emissionen umgestellt werden.
  • Bei Förderinstrumenten sollten Erfolgsnachweise eingeführt und die Energieberatung mit Monitoring-Instrumenten verbunden werden. Bestehende Förderinstrumente (KfW, BAFA) sollten mit einem Erfolgsnachweis auf Basis der EAV und einem onlinebasierten Monitoring (zum Beispiel Energiesparkonto in Kombination mit Wärmemengenzählern und Smart Metern) verknüpft werden. Die Energieberatung sollte sich als "Energieberatung 2.0" auf die Phasen vor, während und nach der Sanierung erstrecken. Handwerker, Planer und alle potenziellen Modernisierer sollten so für das Thema Erfolgskontrolle sensibilisiert werden.
  • Wärmemengenzähler und Smart Meter sollten für Feedback genutzt werden. Für eine deutliche Steigerung der Sanierungseffizienz ist ein automatisches, unterjähriges Monitoring mit begleitendem Feedback unabdingbar. Die breite Anwendung von Wärmemengenzählern und Smart Metern ist hierbei eine wichtige Voraussetzung und sollte bei Förderinstrumenten und der Weiterentwicklung von Ökodesign-Richtlinien Einzug halten.
  • Mit zielgruppendifferenzierter Kommunikation sollte die Nachfrage nach Förder- und Beratungsangeboten sowie Feedback-Instrumenten gesteigert werden. Hierzu müssen keine neuen Angebote geschaffen, sondern bestehende für den Verbraucher transparenter und besser miteinander verknüpft sowie mit Feedback-Instrumenten begleitet werden.

Quelle: CO2Online / pgl

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