Finanzierung
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Förderung von Lüftung erfolgt auch im Paket

Lüftungsanlagen in Bestandsgebäuden können entweder als Einzelmaßnahme oder in einem Lüftungspaket gefördert werden. Beides läuft im KfW-Programm 152.

Lüftungsanlage als Einzelmaßnahme

Bei einer Förderung einer Lüftung als Einzelmaßnahme wird ein Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit vergeben. Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen des Bauhandwerks auszuführen. Außerdem ist die Einbeziehung eines Bausachverständigen zwingend vorgeschrieben und wird auch bezuschusst.

Kostenfreie, außerplanmäßige Tilgungen sind möglich. Privatpersonen können das KfW-Förderprogramm nutzen, wenn sie durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden, bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren oder Mieter sind und mit Zustimmung ihres Vermieters sanieren. Der Antrag erfolgt bei der Hausbank und muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Lüftung im Lüftungspaket

Beim Lüftungspaket wird der Einbau von  Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle kombiniert. Die Zuschüsse sind im Maßnahmepaket höher. Es sind 12,5 Prozent Tilgungszuschuss beziehungsweise bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit im Programm Energieeffizient Sanieren - Kredit (152) und 15 Prozent Zuschuss beziehungsweise bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit im Programm Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430). Diese höheren Zuschüsse gelten auch für weitere Einzelmaßnahmen, wenn diese parallel erfolgen.