Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

Kosten und Förderung von Wärmepumpen

Seit dem 1. April 2015 gelten neue Förderrichtlinien für Zuschüsse des BAFA nach dem Marktanreizprogramm. Förderung für eine Heizung mit Wärmepepumpe gibt es nur für Anlagen im Gebäudebestand.

Basisförderung  (Bestandsgebäude)

Für Wärmepumpen gibt es in Bestandsgebäuden Förderung bis zu einer Leistung von 100 kW.

Leistungsgeregelte Luft-Wärmepumpen erhalten mindestens 1500 Euro, sonstige Wärmepumpen mindestens 1300 Euro. Pro Kilowattstunde Leistung gibt es 40 Euro.Leistungsgeregelte Erd- oder Wasser-Wärmepumpen erhalten mindestens 4500 Euro bei gleichzeitiger Errichtung von Erdsonden, sonstige Wärmepumpen mindestens 4000 Euro. Pro Kilowattstunde Leistung gibt es 100 Euro. Sorptions- und Gaswärmepumpen bekommen bis zu 4500 Euro.

Innovationsförderung (Neubau und Bestandsbauten)

Bei hohen Jahresarbeitzahlen und einer verbesserten Systemeffizienz erhalten Wärmepumpen im Neubau im Rahmen der Innovationsförderung die gleichen Beträge, die es als Basisförderung im Bestand gibt. Werden in Bestandsbauten besonders effiziente Wärmepumpen mit besonders hoher Arbeitszahl eingesetzt, gibt es 50 Prozent mehr als in der Basisförderung.

Als besonders effizient gelten Sole- oder Erdwärmepumpen mit einer Jahresarbeitzahl vom nindestens 3,8 und eine Luft-Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitzahl von mehr als 3,5. Zur Ermittlung sind Wärmemengenzähler und Stromzähler vorgeschrieben. Es gibt auch einen Effizienzbonus beim Einsatz in gut gedämmten Gebäuden. Bei Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder mit Biomasse ist diese ebenfalls per Bonusförderung förderfähig. Beide Boni betragen 500 Euro.

Anträge auf Basis- und Bonusförderung müssen innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme gestellt werden.

Möglich ist seit dem 1. März 2013 auch die Kombination von Bafa-Zuschuss und zinsvergünstigtem KfW-Kredit im KfW-Programm 167.