Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Dämmung des Kellers

Über ungedämmte Keller entweicht sehr viel Energie. Im Neubau ist deshalb eine Dämmung Standard, um Auflagen der Energieeinsparverordnung für das gesamte Haus erfüllen zu können. Wird der Kellerraum bewohnt, empfiehlt eine Broschüre der Verbraucherzentrale zur Wärmedämmung einen U-Wert von mindestens 0,5 bis 0,35 W/m2K.

Um die Empfehlungen der EnEV zu erfüllen, sind 8 Zentimeter Dämmstärke notwendig. Noch niedrigere U-Werte sind bei der Bodenplatte empfehlenswert. Bei der Bodenplatte ist besonders effektive Dämmung in den Randbereichen notwendig, da diese stärker auskühlen.

Auch im Gebäudebestand ist eine nachträgliche Dämmung des Kellers möglich. Wird ein Haus grundsaniert und der Boden in den Kellerräumen erneuert, kommen eine Dämmung des Bodens und eine neue Bodenplatte in Frage. Ist das zu aufwändig, sollte auf jeden Fall eine Dämmung der Kellerdecke in Angriff genommen werden. Dies ist auch in Eigenleistung möglich.

Wer die Arbeiten von einem Handwerker ausführen lässt, sollte sich bescheinigen lassen, dass die Arbeiten sachgerecht ausgeführt wurden und keine Feuchtigkeit eindringen kann. Einzelne Anbieter von Produkten bieten hierzu spezielle Garantien über eine Laufzeit von fünf bis zehn Jahren, setzen dann aber voraus, dass ihre Produkte verwendet werden.