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Energieeinsparverordnung 2014 – EnEV 2014

Mit der EnEV 2014, die seit 1. Mai 2014 in Kraft ist, kommen auf Hausbesitzer, Energieberater, Planer und Verwalter Neuerungen zu.

Vor dem 1. Januar 1985 eingebaute Heizkessel dürfen seit 2015 nicht mehr betrieben werden, nach dem 1. Januar 1985 eingebaute Kessel nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel.

Bei der Dämmung von Dächern gibt es nun eine Norm für die Nachrüstung. Bislang war die geltende Auslegung der EnEV, dass ein bereits gedämmtes Dach nicht neu angefasst werden muss, auch wenn es nur über geringe Dämmung verfügt. Ausschlaggebend nach der EnEV 2014 ist nun die DIN 4108-2. Die gilt als Standard. Es kann die oberste Geschossdecke bis Ende 2015 auf einen maximalen U-Wert von 0,24 Watt/(m²K) gedämmt werden oder das Dach selbst.

Selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sind in der Regel von Nachrüstpflichten nicht betroffen. Lediglich beim Verkauf einer Immobilie ist der neue Eigentümer verpflichtet, den alten Heizkessel innerhalb von zwei Jahren zu erneuern.

Bei einer Änderung von mehr als zehn Prozent eines Bauteils ist die jeweils geltende EnEV zu beachten. Wer also alle Fenster tauscht, muss dies seit 1. Mai 2014 so tun, dass diese der EnEV 2014 entsprechen. Das gilt auch dann, wenn Teile der Gebäudehülle durch ein Naturereignis wie einen Sturm beschädigt werden.

Im Neubau ist der Primärenergiebedarf im Vergleich zum Referenzgebäude ausschlaggebend. Die EnEV 2014 lässt für die Bauteile U-Werte in einer bestimmten Bandbreite zu. Festgelegt sind Kennwerte aus dem Referenzgebäude und Maximalwerte. Ein Bauteil darf schlechter sein als der Maximalwert, so lange es den Kennwert einhält. Für Fenster und Fenstertüren liegt der U-Wert bei maximal 1,3 W/m2K, bei Außentüren bei 1,8 W/m2K, bei Außenwänden, Decken und Dächern bei 0,24W/m2K und bei Decken und Wänden, die gegen unbeheizte Räume gehen bei 0,30 W/m2K.

Als Rechenfaktor für den Primärenergiebedarf ist aufgrund der zunehmenden Akzeptanz von Wärmepumpen als Heizung auch der Primärenergiefaktor für Strom wichtig. Er sagt aus, wie viel Primärenergie in einer Kilowattstunde Strom steckt. Steigt der Anteil Erneuerbarer Energien am Strommix, dann sinkt dieser Faktor. Bislang lag er bei 2,6, mit der EnEV 2014 liegt er ab dem 1. Mai 2014 auf 2,4 und mit der zweiten Stufe der EnEV ab dem 1. Januar 2016 auf 1,8.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft Energieausweise. Neu ist die Darstellung des Energiehungers einer Immobilie mit Effizienzklassen. Neu ist zudem, dass die Energieausweise registriert werden müssen, um künftig eine Kontrolle zu erlauben sowie die Pflicht, bei Immobilienanzeigen Kennwerte aus dem Energieausweis zu veröffentlichen. Wer eine Immobilie neu vermieten oder verkaufen will, muss folgende Angaben machen: Art des ausgestellten Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch), Endenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes, die wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes, bei Wohnhäusern auch das Baujahr und die Effizienzklasse. Diese Angaben müssen dann gemacht werden, wenn ein Energieausweis vorliegt.