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Befristung zum Jahresende ist jetzt gerichtsfest

BGH: Ausschluss von Ackerflächen ist rechtens

Der Bundesgerichtshof hat den Ausschluss von Ackerflächen bei einer höheren Einspeisevergütung für rechtens erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Ausschluss von Ackerflächen aus der Einspeisevergütung rechtens ist. Die Richter in Karlsruhe haben eine einstweilige Anordnung abgelehnt. Eigentlich war geplant, die Förderung bis 2014 fortzuführen. Darauf bestehe aber kein Vertrauensschutz, so das Gericht.

Ein Investor hatte auf begonnene Projekte verwiesen, die er nicht bis zum Beginn der Übergangsfrist bis Ende des Jahres zu Ende bringen könne und wollte den Ausschluss von Fotovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen aus der Solarförderung kippen. Der verfassungsrechtlich gewährleistete Vertrauensschutz sei aber ausreichend, urteilten die Richter: "Die nunmehr eingeführte Befristung, die sich am Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan ausrichtet, belastet den Betroffenen nicht unangemessen und dient dem legitimen gesetzgeberischen Ziel, den künftigen Verbrauch von Freiflächen für Fotovoltaikanlagen zum Schutz von Natur und Landschaft und zugunsten der Nahrungs- und Futtermittelproduktion effektiv zu begrenzen." Der Stichtag sei ein zuverlässiger Kompromiss zwischen Vertrauenssschutz und nicht gerechtfertigten Mitnahmeeffekten. bba

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