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Auch Mieterstrommodelle werden förderfähig

Thüringen startet Förderung für Solarstromspeicher

Mit Thüringen startet nach Nordrhein-Westfalen das zweite Bundesland ein Förderprogramm für Stromspeicher.

Mit dem neuen Förderprogramm "Solar Invest" reagiert Thüringen auf die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 geänderten Rahmenbedingungen der Energiewende. Der Ausbau der Photovoltaik hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verlangsamt. Das neue Förderprogramm soll neue Impulse für den Klimaschutz und die Nutzung der Sonnenenergie in Thüringen geben. Dadurch werden wichtige lokale Akteure der Energiewende wie Kommunen und kommunale Unternehmen, die Thüringer Wohnungswirtschaft, Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Bürgerenergiegenossenschaften unterstützt. Durch Mieterstrommodelle können erstmals auch Mieterinnen und Mieter von den Kostenvorteilen erneuerbarer Energien profitieren.

Mit bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten werden mit "Solar Invest" Neuinvestitionen in Photovoltaikanlagen gefördert. Voraussetzung ist, dass der erzeugte Strom der Eigen- oder Direktversorgung dient und nicht in ein öffentliches Netz eingeleitet wird. Mit dem gleichen Fördersatz sind Neuinvestitionen, Ersatzinvestitionen in oder die Erweiterung von Stromspeichern und Wärmespeichern (Warmwasser-, Kältespeicher, Power to heat-Anlagen) förderfähig. Investitionen in vorhandene Photovoltaikanlagen mit stationären Energiespeichersystemen, die der Speicherung von Strom aus Photovoltaik dienen, werden mit bis zu 50 Prozent gefördert, wenn der Strom selbst verbraucht wird.

Insbesondere Mieterinnen und Mieter von Wohn- oder Gewerbegebäuden waren bislang von den positiven Effekten der Energiewende ausgeschlossen. Deshalb werden mit "Solar Invest" erstmals Investitionen sowie Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur Realisierung von innovativen Mieterstrommodellen mit bis zu 80 Prozent gefördert.

Die generelle Ausschreibungspflicht des EEG 2017 hebt die Hürden insbesondere für kleine Akteure der Energiewende wie Bürgerenergiegenossenschaften. Bürgerenergiegenossenschaften, die an Ausschreibungen nach dem EEG 2017 teilnehmen wollen, profitieren durch Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien (auch Rechtsberatung) durch das neue Förderprogramm. Die Antragstellung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank. pgl

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