Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Bundesrat debattiert über einstufige EnEV-Verschärfung

Umweltausschuss will Zwangstausch für alte Heizungen

Alte Öl- und Gasheizungen sollen schneller gegen neue Modelle getauscht werden. © Rotex

Energieeinsparverordnung geht am Freitag erneut in den Bundesrat. Der Umweltausschuss schlägt den Pflichtaustausch für alte Heizungen vor.

Der Umweltausschuss des Bundesrats will eine erweiterte Austauschverpflichtung für Heizkessel etablieren. Eigentümer von Gebäuden dürfen danach Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben. Die Begründung des Umweltausschusses: "Die Erneuerung eines Heizsystems ist nach 30-jähriger Nutzungsdauer als generell wirtschaftlich anzusehen."

Außerdem geht es im Bundesrat um die Frage, ob die Energieeinsparverordnung in einer oder in zwei Stufen realisiert wird. Sowohl der Umwelt- als auch der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer wollen die Anforderungen in einer Stufe zum 1. Januar 2016  erhöhen. Dann sollen die Anforderungen für Wohngebäude mit dem Multiplikator 0,75 und für Nichtwohngebäude mit dem Multiplikator 0,75 verschärft werden. Das gilt auch für die Veränderung des Primärnenergiefaktors für Strom. Der ist ausschlaggebend dafür, wie Wärmepumpen in der Primärenergiebilanz berücksichtigt werden.

Eine Reihe weiterer Vorschläge betrifft die Gebäudesanierung. Dafür soll es nach den Vorstellungen der Länder eine Rückführung der Förderung aus dem Haushalt und eine Verstetigung der Mittel auf 2 Milliarden Euro jährlich geben. 117pgl

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