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Mini-KWK-Anlagen

Zwei Männer stehen neben einer Mini-BHKW-Anlage
Mini-KWKs für den Heizungskeller © Vaillant

Wärme und gleichzeitig Strom erzeugen - Anlagen, die das leisten, gibt es mittlerweile auch für den Privatbedarf. Systeme für die Kraft-Wärme-Kopplung arbeiten dabei nach folgendem Prinzip: Ein Generator erzeugt Strom. Die dadurch entstehende Abwärme wird mithilfe eines Wärmetauschers gewonnen und zum Heizen oder zum Erwärmen des Wassers genutzt.

Mini-KWKs oder Strom erzeugende Heizungen (SEH) sind so klein, dass sie in jeden Heizungskeller passen. Als Energieträger für Mini-KWK-Anlagen kommen sowohl fossile Rohstoffe als auch Biokraftstoffe und Holzpellets in Frage. Für Holzpellets gibt es allerdings derzeit noch keine Produkte, Ökofen entwickelt diese jedoch.

Etwa 65 Prozent des Brennstoffes werden in Wärme umgewandelt, über 20 Prozent in Strom und nur maximal 10 Prozent gehen als Abwärme verloren. Je nach Anlagengröße kann der gesamte Wärmebedarf eines Hauses mit einer Mini-KWK-Anlage abgedeckt werden.


Anschaffungspreis einer KWK-Anlage

Die kleinsten Mini-KWK-Anlagen liegen im Leistungsbereich von 1 bis 3 Kilowatt und sind bereits ab 13.000 bis 15.000 Euro zu haben. Nach Aussage des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) rechnet sich eine Mini-KWK-Anlage besonders für Häuser, bei denen der Wärmeverbrauch - für Heizung und Warmwasser - über das gesamte Jahr hinweg relativ gleichmäßig ist. Im Vergleich zu konventionellen Heiztechniken sind die Anfangsinvestitionen relativ hoch. Doch der Hausbesitzer erhält damit auch eine Anlage, die sowohl Strom als auch Wärme liefert.


Stromvergütung

Laut der Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE) wird durch den gekoppelten Prozess in Mini-KWK-Anlagen die Effizienz der eingesetzten Energie deutlich gesteigert. Um die gleiche Menge an Wärme und Strom zu erzeugen, müsse bis zu 36 Prozent weniger Primärenergie aufgewendet werden - im Vergleich zu einer konventionellen Lösung (Wärmeerzeugung im Haus, Strom aus dem Netz). Zudem kann überschüssiger Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden. Und der selbst genutzte Strom ist von der Stromsteuer befreit.

 

Diese Anlagen sind neu auf dem Markt

Bereits seit zwei Jahren ist als kleine Anlage für den Bedarf von Ein- und Zweifamilienhäusern mit einer elektrischen Leistung von einem Kilowatt und 7 Kilowatt thermischer Leistung 2GHome auf Basis der Whispergen zu haben. 800 Anlagen waren Stand September 2011 in Deutschland bislang installiert. Bei Vaillant erfolgte der Verkaufsstart der Ecopower 1.0 im Juli 2011. Sie ist gemeinsam mit dem japanischen Autobauer Honda entwickelt worden und erzeugt 1 kW elektrische und 2,5 kW thermische Leistung. Senertec hat die ersten Dachs Stirling SE Mikro-KWK-Anlagen im Oktober 2011 ausgeliefert. Den Preis gibt das Unternehmen mit knapp 16.000 Euro inklusive Warmwasserbereitung netto für das Erdgasgerät und 16.200 Euro für das Flüssiggasgerät an. Bei Brötje hat im Oktober der reguläre Verkauf der EcoGen WGS begonnen. Deren Herz ist ein Stirling-Motor, der 5 Kilowatt Wärme und zugleich 1 Kilowatt elektrische Energie liefert. Viessmanns Vitotwin 300-W mit einem Kilowatt elektrischer und 6 Kilowatt thermischer Leistung ist seit dem 1. September 2011 erhältlich.

Mit Spannung wird auch ein Produkt von Ökofen erwartet. Es wird das erste Mikro-KWK-Gerät sein, das mit Pellets befeuert wird. Zur Stromerzeugung dient ein Freikolben-Stirling-Motor des Herstellers Microgen Engine Corporation aus England, wie er auch in herkömmlichen gasbefeuerten Mikro-KWKs eingesetzt wird. Im marktreifen Produkt liefert der Stirlingmotor, der in einer Pelletheizung integriert ist, 1 Kilowatt elektrische Energie und deckt somit einen Großteil des Tagesstrombedarfs eines Haushalts ab.

Video Mini-BHKW in Wohnanlagen

 

Zuschuss und Vergütung von Mini-KWK-Anlagen

Vom Bundesanstamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es ab dem 1. April 2012 wieder einen Zuschuss beim Kauf von Mini-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis zu 20 Kilowatt. Die KWK-Anlagen müssen fabrikneu und serienmäßig hergestellt sein, über einen Stromzähler verfügen, der den gesamten von der Anlage erzeugten Strom misst, und außerdem über einen vom Hersteller angebotenen Vollwartungsvertrag betreut werden können.

Die Höhe des Zuschusses für Mini-KWK-Anlagen richtet sich nach der maximalen elektrischen Leistung der Anlage und/ oder den geplanten Vollbenutzungsstunden. Er muss vor Beginn der Installation beantragt werden. Als Nachweis dafür dient die Eingangsbestätigung des BAFA. Bevor die nicht vorliegt, darf nicht begonnen werden, sonst verfällt der Zuschuss. Die Mittel gibt es jedoch nur, so lange das Geld reicht. Für 2012 gibt es 20 Millionen Euro.

Der Förderbetrag wird über vier Förderstufen zusammengerechnet und bemisst sich nach der elektrischen Leistung der Anlage. Für die Leistung bis zu einem KW el. gibt es einen Zuschuss von 1.500 Euro. Für die Leistung über ein bis vier KW el. gibt es je KW 300 Euro. Dazu eine Beispielrechnung: Für die Leistung von drei KW el beträgt die Förderung 2.100 Euro. Für die Leistung über dem vierten bis zum zehnten KW beträgt der Förderbetrag 100 Euro pro KW. Über dem zehnten bis zum zwanzigsten KW gibt es 50 Euro pro KW. Beim Bafa gibt es eine Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen.

Der Stromnetzbetreiber zahlt für den in sein Netz eingespeisten Strom aus Mini-KWK-Anlagen einen Grundpreis sowie einen KWK-Zuschlag an den Anlagenbetreiber. Auch selbst verbrauchter Strom wird bezuschusst.

Die Vergütung setzt sich aus KWK-Zuschlag, dem üblichen Strompreis an der Strombörse EEX im vorherigen Quartal und vermiedenen Netzentgelte von zirka 0,04 bis 2 Cent zusammen. Betreiber kleiner KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Kilowatt haben für KWK-Strom einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 1,94 Cent pro Kilowattstunde bei Inbetriebnahme ab dem Jahre 2010. Betreiber dieser Anlagen erhalten den Zuschlag ab Aufnahme des Dauerbetriebs für sechs Betriebsjahre, insgesamt höchstens aber für 30.000 Vollbenutzungsstunden. Betreiber von Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von bis zu 50 Kilowatt, die nach dem 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2016 in Dauerbetrieb genommen worden sind, bekommen für KWK-Strom einen Zahlung eines Zuschlag von 5,11 Cent pro Kilowattstunde für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage.
 

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