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Mini-KWK-Anlagen

Wärme und gleichzeitig Strom erzeugen - Anlagen, die das leisten, gibt es mittlerweile auch für den Privatbedarf. Systeme für die Kraft-Wärme-Kopplung arbeiten dabei nach folgendem Prinzip: Ein Generator erzeugt Strom. Die dadurch entstehende Abwärme wird mithilfe eines Wärmetauschers gewonnen und zum Heizen oder zum Erwärmen des Wassers genutzt.

Mini-KWKs oder Strom erzeugende Heizungen (SEH) sind so klein, dass sie in jeden Heizungskeller passen. Als Energieträger für Mini-KWK-Anlagen kommen sowohl fossile Rohstoffe als auch Biokraftstoffe und Holzpellets in Frage. Etwa 65 Prozent des Brennstoffes werden in Wärme umgewandelt, über 20 Prozent in Strom und nur maximal 10 Prozent gehen als Abwärme verloren. Je nach Anlagengröße kann der gesamte Wärmebedarf eines Hauses mit einer Mini-KWK-Anlagen abgedeckt werden.

Die kleinsten Mini-KWK-Anlagen liegen im Leistungsbereich von 1 bis 3 Kilowatt und sind bereits ab 13.000 bis 15.000 Euro zu haben. Nach Aussage des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) rechnet sich eine Mini-KWK-Anlage besonders für Häuser, bei denen der Wärmeverbrauch - für Heizung und Warmwasser - über das gesamte Jahr hinweg relativ gleichmäßig ist. Im Vergleich zu konventionellen Heiztechniken sind die Anfangsinvestitionen relativ hoch. Doch der Hausbesitzer erhält damit auch eine Anlage, die sowohl Strom als auch Wärme liefert.

Laut der Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE) wird durch den gekoppelten Prozess in Mini-KWK-Anlagen die Effizienz der eingesetzten Energie deutlich gesteigert. Um die gleiche Menge an Wärme und Strom zu erzeugen, müsse bis zu 36 Prozent weniger Primärenergie aufgewendet werden - im Vergleich zu einer konventionellen Lösung (Wärmeerzeugung im Haus, Strom aus dem Netz). Zudem kann überschüssiger Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden. Und der selbst genutzte Strom ist von der Stromsteuer befreit.

Von der Bundesanstalt für Außenwirtschaft gibt es einen Zuschuss beim Kauf von Mini-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis zu 50 Kilowatt. Die KWK-Anlagen müssen fabrikneu und serienmäßig hergestellt sein, über einen Stromzähler verfügen, der den gesamten von der Anlage erzeugten Strom misst, und außerdem über einen vom Hersteller angebotenen Vollwartungsvertrag betreut werden können.

Die Höhe des Zuschusses für Mini-KWK-Anlagen richtet sich nach der maximalen elektrischen Leistung der Anlage und den geplanten Vollbenutzungsstunden. Er muss vor Beginn der Installation beantragt werden. Als Nachweis dafür dient die Eingangsbestätigung der BAFA. Bevor die nicht vorliegt, darf nicht begonnen werden, sonst verfällt der Zuschuss. Die Mittel gibt es jedoch nur, so lange das Geld reicht, 2010 waren sie bereits im März aufgebraucht.

Der Stromnetzbetreiber zahlt für den in sein Netz eingespeisten Strom aus Mini-KWK-Anlagen einen Grundpreis sowie einen KWK-Zuschlag an den Anlagenbetreiber. Seit Anfang des Jahres wird auch selbst verbrauchter Strom bezuschusst.

Die Vergütung setzt aus KWK- Zuschlag, dem üblichen Strompreis von zur Zeit 6,8 Cent/kWh und vermiedenen Netzentgelte von zirka 0,04 bis 2 Cent zusammen. Betreiber kleiner KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Kilowatt haben für KWK-Strom einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 1,94 Cent pro Kilowattstunde bei Inbetriebnahme im Jahre 2010. Betreiber dieser Anlagen erhalten den Zuschlag ab Aufnahme des Dauerbetriebs für sechs Betriebsjahre, insgesamt höchstens aber für 30 000 Vollbenutzungsstunden. Betreiber von Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 50 Kilowatt, die nach dem 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2016 in Dauerbetrieb genommen worden sind, bekommen für KWK-Strom einen Zahlung eines Zuschlag von 5,11 Cent pro Kilowattstunde für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage.

Linktipps:

Hier können Sie Preisvergleiche für Heizungsanlagen anfordern

Liste der von der BAFA geförderten Mini-KWK-Anlagen

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