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Verband: Privathaushalte haben keinen Anlass zur Beunruhigung

Experten warnen vor Kohlenmonoxid im Pelletlager

Holzpellets

Pellets können Kohlenmonoxid freisetzen. Wie das genau vor sich geht, ist noch nicht geklärt. Bild: Sturm/Pixelio

Tübingen. Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband gibt Entwarnung: Für Privathaushalte mit Pelletheizungen besteht kein Sicherheitsrisiko durch die Entstehung von Kohlenmonoxid im Pelletlager. Im Januar 2010 war in Remscheid ein 43jähriger Anlagenplaner bei der Kontrolle eines Füllstandsanzeigers in einem Pelletlager an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben. Kein Einzelfall, wie der TÜV Rheinland berichtet. "Das Kohlenmonoxid ist im Lagerraum entstanden. Es wird vermutet, dass das gefährliche, farb- und geruchslose Gas durch natürliche Abbauprozesse der Lignine im trocknenden Holz entsteht", erläutert die Sachverständige Andrea Rieth im Gespräch mit EnBauSa. Das Lager in Remscheid hat eine Kapazität von 150 Tonnen, die aber Rieth zufolge zum Zeitpunkt des Unglücks nicht ganz ausgeschöpft war.

Der DEPV bestätigt, dass es in großen Pelletlagern und in luftdichten Systemen zu überhöhten Kohlenmonoxid-Werten kommen kann. Das hätten erste wissenschaftliche Studien aus Österreich gezeigt. "Diese zeigen aber auch, dass unter einer Lagermenge von zehn Tonnen keine Beeinträchtigungen für den Verbraucher zu erwarten sind", sagt Verbandsgeschäftsführer Martin Bentele. Bei über 120.000 Pelletheizungen in Deutschland seien bislang keine Unfälle mit Kohlenmonoxid bekannt geworden.

Auch Rieth ist kein Vorfall in einem Privathaushalt bekannt. Dennoch ist sie vorsichtig: "Solange nicht eindeutig geklärt ist, wie und in welchen Mengen das Kohlenmonoxid unter welchen Bedingungen entsteht, möchte ich nicht 100 Prozent Entwarnung geben." Doch könne man sich vor möglichen Risiken gut schützen. Solche Schutzmaßnahmen empfiehlt auch der DEPV, der darauf hinweist, dass auch für ein Pellet-Lager die bekannten Sicherheitsregeln für Energielager- und Heizräume gelten. "Das sind keine Aufenthaltsräume oder Spielplätze", sagt Bentele und ergänzt: "Auch wenn es bei Pelletheizungen bislang zu keinem solchen Vorfall kam, haben wir Sicherheitshinweise für den Umgang mit Pelletheizungen und Lagerräumen beim privaten Heizungsbesitzer sowie ein Warnschild für den Lagerraum entwickelt. Seit 2008 werden diese Informationen über die Heizungshersteller und den Pellethandel vertrieben." Die Empfehlungen des DEPV zur Lagerung von Holzpellets sowie der Infoflyer "Pellets sicher lagern" können als Broschüre auch von der Webseite des Verbands heruntergeladen werden.

"Wichtig ist vor allem eine wirksame Lüftung", betont Sicherheitsexpertin Rieth. Schon ein 0,3-facher Luftwechsel in der Stunde würde ausreichen. Werden die Pellets in extra Behältern wie Sacksilos mit viel Platz drumherum gelagert, dürfte Rieth zufolge in Privathaushalten tatsächlich keine Gefahr bestehen. Anders sei das, wenn geschlossene Kellerräume ohne Fenster als Pelletlager dienen. "In jedem Fall gilt es, das Lager vor Betreten gründlich zu lüften", so Rieth. Zusätzliche Sicherheit biete die Anwesenheit einer zweiten Person, die die Gefahren kennt und notfalls helfen kann. Auch professionelle CO-Warnanlagen sorgen für Sicherheit. Bei gewerblich genutzten Anlagen ist der Arbeitgeber verantwortlich und rechtlich haftbar. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss er mögliche Gefahrenpotentiale für Mitarbeiter systematisch erfassen und Schutzmaßnahmen einleiten.

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