KfW finanziert energetisches Bauen und Sanieren
Mithilfe von Krediten und Zuschüssen fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das energetische Bauen und Sanieren von Wohngebäuden. Dafür stehen zwei Programme zur Verfügung. Je höher die Energieeffizienz eines Gebäudes, umso attraktiver ist die Förderung. Als Standard, an dem sich die Förderung orientiert, dient das sogenannte KfW-Effizienzhaus. Mit diesem Label werden Häuser ausgezeichnet, deren Energieeffizienz besser ist, als der Gesetzgeber in der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorschreibt.
Programm 1: Energieeffizient Bauen
Mit diesem Programm wird der Bau oder der Ersterwerb eines Niedrigenergie- oder Passivhauses durch zinsverbilligte Darlehen unterstützt. Gefördert werden Gebäude, die entweder dem Standard KfW Effizienzhaus 55 oder KfW Effizienzhaus 70 entsprechen. Diese zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass ihr jährlicher Bedarf an Primärenergie und ihre Wärmeverluste über die Gebäudehülle maximal 55 Prozent beziehungsweise 70 Prozent der Werte betragen, die nach der EnEV 2007 für Neubauten erlaubt sind.
Die Darlehen haben eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren, der effektive Jahreszins beträgt 2,27 Prozent beim Effizienzhaus 55 und 3,85 Prozent beim Effizienzhaus 70.
Programm 2: Energieeffizient Sanieren
Dieses Programm fördert
- den Ersterwerb eines sanierten Gebäudes
- alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW Effizienzhauses beitragen
- Einzelmaßnahmen beziehungsweise -kombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Krediten und Zuschüssen.
Kredit:
- maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und Tilgungszuschuss von 5 Prozent oder 12,5 Prozent; der effektive Jahreszins beträgt 1,10 Prozent
- maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder -kombinationen; der effektive Jahreszins beträgt 2,27 Prozent
Zuschuss:
- für ein KfW-Effizienzhaus gibt es 17,5 Prozent (maximal 13.125 Euro) oder 10 Prozent (maximal 7.500 Euro) Zuschuss zu den Investitionskosten pro Wohneinheit - je nach erreichtem Niveau
- 5 Prozent (maximal 2.500 Euro) Zuschuss zu den Investitionskosten pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder -kombinationen
Ein zusätzlicher Zuschuss kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Sachverständiger die Sanierungsmaßnahmen begleitet.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Kredite können bei einer Bank, Sparkasse oder Bausparkasse beantragt werden. Für Zuschüsse müssen sich Bauherren direkt an die KfW wenden.
Weitergehende Informationen finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de





