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Bafa bietet Basisförderung plus Bonus

Wohnanlage mit Solarenergie. Bild: BMU / Hiss
Wohnen mit Solarenergie. Bild: BMU

Seit 15. März 2011 gibt es neue Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm (MAP). Diese betreffen die Förderung von Solarthermie, Wärmepumpen und Holzheizungen. Im Vergleich zur vorherigen Regelung wurde die Förderung bei Wärmepumpen erhöht. Einige Zuschüsse sind auf das Jahr 2011 begrenzt, um für einen schnellen Umstieg zu sorgen.

Komplett ausgeschlossen ist mittlerweile die Förderung im Neubau. Dort ist der Einsatz Erneuerbarer Energien ohnehin vorgeschrieben.

Solarthermie

Bei Solarkollektoren gab es mit der Änderung des MAP am 15. März 2011 einige Anpassungen:

  • Befristete Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro/m² bis 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs); danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m².
  • Es wird ein neuer Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) eingeführt, der degressiv ausgestaltet ist. Der Bonus beträgt 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach 500 Euro.
  • Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach 500 Euro.

Für alle nach der neuen Förderrichtlinie förderfähigen Anlagen können ab sofort Förderanträge gestellt werden.

Für Solarthermie gibt es bei kombinierter Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis 40 Quadratmeter 120 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Bei Flachkollektoren müssen es mindestens 9 Quadratmeter Kollektorfläche sein und mindestens 40 Liter Pufferspeichervolumen pro Quadratmeter. Bei Röhrenkollektoren sind mindestens 7 Quadratmeter Kollektorfläche gefordert und mindestens 50 Liter Pufferspeichervolumen pro Quadratmeter Kollektorfläche.

Bei Anlagen mit einer Fläche von über 40 Quadratmetern gibt es 120 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche für die ersten 40 Quadratmeter und 45 Euro für jeden weiteren Quadratmeter Kollektorfläche. Das Mindestvolumen des Pufferspeichers sind 100 l/qm.

 

Holzheizungen

Seit dem 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten.

Es wird ein neuer Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) eingeführt, der degressiv ausgestaltet ist. Der Bonus beträgt 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach 500 Euro.

Die Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln wurde wieder eingeführt. Es können nur Anträge für Scheitholzvergaserkessel gestellt werden, die besonders geringe Staubemissionen nachweisen können. Als Fördervoraussetzung muss ein Grenzwert für Staubemissionen auf dem Prüfstand von maximal 15 mg/m³ eingehalten werden. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.

Alle bisherigen Förderungen bei Pelletöfen mit Wassertasche, Pelletkessel (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert. Das bedeutet, dass es für Pellet-Öfen mit Wassertasche 1.000 Euro, Pellet-Kessel zwischen 5 und 100 kW ohne neuen Speicher 2.000 Euro und mit neuem Speicher ab 30 Liter / kW 2.500 Euro Förderung gibt. Für Holzhackschnitzelanlagen der gleichen Größe gibt es 1.000 Euro pro Anlage.

Für alle nach der neuen Förderrichtlinie förderfähigen Anlagen können ab sofort Förderanträge gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn für dieselbe Maßnahme bereits ein Antrag gestellt wurde. Für bereits gestellte Anträge sind ausschließlich die bisherigen Richtlinien maßgeblich.

Wärmepumpen

 Die technischen Anforderungen wurden überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Seit 15. März 2011 gilt:

Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindestjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) beziehungsweise 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen.

Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen 1,3.

Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Dies erfolgt im Interesse der Erleichterung der Antragstellung und Vereinfachung der Förderanforderungen.

Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2.400 Euro bei Wärmepumpen in Einfamilienhäusern bis hin zu 11.400 Euro bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW. Bei einer Nennwärmeleistung bis 10 kW gibt es pauschal 2500 Euro. Bei einer Nennwärmeleistung zwischen 10 und 20 kW beträgt die Förderung 2400 Euro plus 120 Euro pro kW ab dem Anteil über 10 kW. Zwischen 20 kW und 10 kW sind es 2400 Euro Basisförderung plus 100 Euro je kW für den Anteil über 10 kW. Seit Januar 2011 müssen die Wärmepumpen außerdem über Umwälzpumpen der Effizienzklasse A verfügen.

Der Kombibonus liegt bei Anlagen mit Förderantrag bis zum 31. 12. 2011 bei 600 Euro, danach bei 600 Euro.

Informationsmaterial

Broschürencover Basis- und Bonusförderung im MAP

Basis- und Bonusförderung im Marktanreizprogramm

  • Solar
  • Biomasse
  • Umweltwärme

Download [ PDF ] 1 MB

 

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